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Münster/Wermelskirchen
Juristen: Jogginghosen-Verbot rechtlich nicht haltbar
Dürfen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, weil sie Jogginghosen tragen? Nein, sagen renommierte Rechtswissenschaftler. Die Gesetzeslage sei eindeutig.
Jogginghosen.jpeg       -  Jogginghosen sind nicht nur bequem, sondern auch im Trend - ein Verbot an einer Schule in Wermelskirchen schlägt derzeit hohe Wellen.
Foto: Jan-Philipp Strobel, dpa | Jogginghosen sind nicht nur bequem, sondern auch im Trend - ein Verbot an einer Schule in Wermelskirchen schlägt derzeit hohe Wellen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:42 Uhr

Das von der SekundarschuleWermelskirchen ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. "Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig", sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster, der Deutschen Presse-Agentur.

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