Die 60 jungen Frauen träumten von einem Job als Stewardess. Doch das Auswahlverfahren in einem Hotel am Flughafen von Madrid wurde für viele von ihnen zum Albtraum. Sie seien beim Bewerbungsgespräch durch sexistische Bemerkungenüber ihr Aussehen, ihre Körpermaße oder ihr Gewicht erniedrigt worden, berichteten etliche Frauen.
Ihren Schilderungen zufolge wurde es für einige von ihnen bei dem mehrstündigen Einstellungstest aber noch schlimmer. All jene, die in die engere Auswahl für einen Job als Flugbegleiterin bei Kuwait Airways, der staatlichen Fluggesellschaft des Ölstaates Kuwait, gekommen seien, hätten sich bis auf die Unterwäsche ausziehen müssen. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, sagte eine der Frauen, die bereits Erfahrung als Stewardess hat, dem spanischen TV-Sender Cuatro.
Spaniens Behörden prüfen nun, ob gegen das Arbeitsgesetz verstoßen wurde
Über den Fall hatte zuerst die spanische Online-Zeitung El Diario berichtet. Sie ließ acht Frauen zu Wort kommen, die von der fragwürdigen Eignungsprüfung erzählten. Diese war von einer internationalen Personalagentur im Auftrag von Kuwait Airways organisiert worden. Inzwischen prüfen Spaniens Behörden, ob gegen das Arbeitsgesetz verstoßen wurde, das jede Art von Diskriminierung bei der Jobsuche untersagt.
„Sie baten mich, den Mund zu öffnen und schauten sich meine Zähne an – als ob ich ein Hund wäre“, erklärte in El Diario eine 23-Jährige mit dem Vornamen Bianca. Anderen sei gesagt worden: „Dein Lächeln gefällt uns nicht.“ Oder: „Du hast zu viele Pickel.“ Einer weiteren Bewerberin sei beschieden worden: „Du wiegst zu viel.“ Sie könne nur dann den Job bekommen, wenn sie in paar Kilo abnehme.
„Ich habe mich wie im Zoo gefühlt“, sagte eine der Frauen, die Stewardess werden wollte
Dem Bericht zufolge haben manche Frauen verstört, geschockt und weinend den Raum verlassen, in dem die Gespräche stattfanden. Und in dem sie sich am Ende, so ihre übereinstimmenden Angaben, vor einer Personalvermittlerin ihrer Kleidung entledigen mussten, um halb nackt zu einer Körperbeschau anzutreten. „Ich habe mich wie im Zoo gefühlt“, sagte eine der Frauen. Auch die 23-jährige Bianca erzählte: „Ich habe zunächst nur den Rock ein wenig angehoben.“ Die Recruiterin habe ihr dann aber den Rock bis zum Slip hochgezogen. Auch den Reißverschluss ihres Oberteils musste sie bis zur Hüfte öffnen. Warum? „Um zu sehen, dass keine Narben, Muttermale oder Tätowierungen sichtbar sind“, habe die Antwort gelautet.
Eine Frau mit dem Vornamen Mariana ergänzte: „Eine Frau, die sieben Sprachen beherrschte, wurde abqualifiziert, weil sie eine kleine Narbe an einer Augenbraue hatte. Sie sagten ihr: ,Deine Sprachen sind uns egal – wir nehmen keine Bewerberinnen mit Narben.’“ Eine weitere sei wegen Pigmentflecken im Gesicht abgewiesen worden. Auch Brillen oder Zahnspangen sollen ein Ablehnungsgrund gewesen sein. Mariana bestand den Einstellungstest ebenfalls nicht. „Sie sagten mir, dass ich einen Körper habe, der einer Achterbahn gleiche, mit vielen Kurven. Und dass ihnen dies nicht gefalle.“
Vorwurf gegen Kuwait Airways: Ablehnung wegen der Hautfarbe
Eine Bewerberin mit afrikanischen Wurzeln absolvierte zunächst erfolgreich die Auswahlrunde, bekam wenig später aber eine Abfuhr von der Personalagentur mit der Begründung: „Es tut uns leid, dir mitteilen zu müssen, dass Kuwait Airways keine Flugbegleiterinnen mit dunkler Hautfarbe einstellt.“
Die von Kuwait Airways beauftragte Personalvermittlung weist die Vorwürfe zurück. „Das Unternehmen bestreitet entschieden die Wahrhaftigkeit der verleumderischen Behauptungen“, teilte sie in einer Erklärung mit, die über ein spanisches Anwaltsbüro verbreitet wurde. Kuwait Airways reagierte mit den Worten: „Wir möchten hervorheben, dass Kuwait Airways keinen Vorgang duldet, der eine Person demütigt oder erniedrigt.“ Man habe eine Untersuchung veranlasst. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werde man die angemessenen Maßnahmen ergreifen.
Auch Spaniens Arbeitsstaatssekretär Joaquín Pérez Rey äußerte sich. Die von den Job-Bewerberinnen geschilderten Praktiken seien inakzeptabel. „Die Auswahlverfahren für eine Arbeitsstelle dürfen nicht derart schlimm die Privatsphäre und Würde verletzen.“ Sollte ein strafrechtlich relevanter Verstoß vorliegen, werde man den Staatsanwalt einschalten. Im Raum steht eine Geldstrafe in bis zu sechsstelliger Höhe.