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Pflege
Kombinationsleistung 2025: Wie viel Geld gibt es jetzt mehr?
Pflegegeld und Pflegesachleistung wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Dadurch gibt es auch bei der Kombinationsleistung mehr Geld.
Pflege.jpeg       -  Wenn die Pflege von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, kann die Kombinationsleistung genutzt werden.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild) | Wenn die Pflege von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, kann die Kombinationsleistung genutzt werden.
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 31.01.2025 02:39 Uhr

Die Pflege in Deutschland findet größtenteils zu Hause statt. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2023 etwa 86 Prozent der knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden gepflegt. Oft übernehmen Angehörige die Pflegearbeit. Werden sie dabei von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt, können Pflegebedürftige laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die sogenannte Kombinationspflege beanspruchen.

Die Pflegeversicherung zahlt dann neben der Pflegesachleistung auch ein anteiliges Pflegegeld. Beide Leistungen wurden im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Wie viel Geld steht Berechtigten jetzt mit der Kombinationsleistung zu?

Übrigens: Nicht nur Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden 2025 erhöht. Auch bei vielen anderen Leistungen gibt es seit dem Jahreswechsel mehr Geld.

Pflegegeld und Pflegesachleistung: Was ist die Kombinationsleistung?

Mit der Kombinationsleistung können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Berechtigt sind Personen, die Anspruch auf ebendiese Leistungen haben. Dem Pflegeportal pflege.de zufolge müssen Pflegebedürftige für die Kombinationsleistung also folgende Voraussetzungen erfüllen:

Außerdem dürfen die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden. Wenn Pflegebedürftige die ihnen zustehende Leistung nämlich nur teilweise nutzen, haben sie nach Paragraf 38 SGB XI Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Nimmt eine pflegebedürftige Person für den ambulanten Pflegedienst also nur 40 Prozent der ihr zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch, wird das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz reduziert. Ausgezahlt werden also 60 Prozent des Pflegegeldes. 

Pflege 2025: Wie hoch sind Pflegegeld und Pflegesachleistungen seit Januar?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind laut dem BMG in ihrer Höhe nach den Pflegegraden gestaffelt. Mit einer Erhöhung um 4,5 Prozent ergeben sich laut dem Bundesverwaltungsamt seit 1. Januar 2025 folgende Leistungsbeträge:

Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 Euro 796 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 1497 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 1859 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 2299 Euro

Kombinationsleistung 2025: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige?

Wie hoch die Kombinationsleistung genau ist, hängt einerseits vom Pflegegrad und andererseits von der Ausschöpfung der Pflegesachleistungen ab. Grundlage der Rechnung sind dann die jeweiligen Leistungshöhen.

Für Pflegegrad 2 ergibt sich damit in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:

Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Pflegesachleistung Kombileistung
0 : 100 0 Euro 796 Euro 796 Euro
10 : 90 34,70 Euro 716,40 Euro 751,10 Euro
20 : 80 69,40 Euro 636,80 Euro 706,20 Euro
30 : 70 104,10 Euro 557,20 Euro 661,30 Euro
40 : 60 138,80 Euro 477,60 Euro 616,40 Euro
50 : 50 173,50 Euro 398 Euro 571,50 Euro
60 : 40 208,20 Euro 318,40 Euro 526,60 Euro
70 : 30 242,90 Euro 238,80 Euro 481,70 Euro
80 : 20 277,60 Euro 159,20 Euro 436,80 Euro
90 : 10 312,30 Euro 79,60 Euro 391,90 Euro
100 : 0 347 Euro 0 Euro 347 Euro

Für Pflegegrad 3 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:

Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Pflegesachleistung Kombileistung
0 : 100 0 Euro 1497 Euro 1497 Euro
10 : 90 59,90 Euro 1347,30 Euro 1407,20 Euro
20 : 80 119,80 Euro 1197,60 Euro 1317,40 Euro
30 : 70 179,70 Euro 1047,90 Euro 1227,60 Euro
40 : 60 239,60 Euro 898,20 Euro 1137,80 Euro
50 : 50 299,50 Euro 748,50 Euro 1048 Euro
60 : 40 359,40 Euro 598,80 Euro 958,20 Euro
70 : 30 418,30 Euro 449,10 Euro 868,40 Euro
80 : 20 479,20 Euro 299,40 Euro 778,60 Euro
90 : 10 539,10 Euro 149,70 Euro 688,80 Euro
100 : 0 599 Euro 0 Euro 599 Euro

Für Pflegegrad 4 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:

Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Pflegesachleistung Kombileistung
0 : 100 0 Euro 1859 Euro 1859 Euro
10 : 90 80 Euro 1673,10 Euro 1753,10 Euro
20 : 80 160 Euro 1487,20 Euro 1647,20 Euro
30 : 70 240 Euro 1301,30 Euro 1541,30 Euro
40 : 60 320 Euro 1115,40 Euro 1435,40 Euro
50 : 50 400 Euro 929,50 Euro 1329,50 Euro
60 : 40 480 Euro 743,60 Euro 1223,60 Euro
70 : 30 560 Euro 557,70 Euro 1117,70 Euro
80 : 20 640 Euro 371,80 Euro 1011,80 Euro
90 : 10 720 Euro 185,90 Euro 905,90 Euro
100 : 0 800 Euro 0 Euro 800 Euro

Für Pflegegrad 5 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:

Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Pflegesachleistung Kombileistung
0 : 100 0 Euro 2299 Euro 2299 Euro
10 : 90 99 Euro 2069,10 Euro 2168,10 Euro
20 : 80 198 Euro 1839,20 Euro 2037,20 Euro
30 : 70 297 Euro 1609,30 Euro 1906,30 Euro
40 : 60 396 Euro 1379,40 Euro 1775,40 Euro
50 : 50 495 Euro 1149,50 Euro 1644,50 Euro
60 : 40 594 Euro 919,60 Euro 1513,60 Euro
70 : 30 693 Euro 689,70 Euro 1382,70 Euro
80 : 20 792 Euro 459,80 Euro 1251,80 Euro
90 : 10 891 Euro 229,90 Euro 1120,90 Euro
100 : 0 990 Euro 0 Euro 990 Euro
 
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