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Krankheiten
Grad der Behinderung-Tabellen: Welche GdB-Werte gelten für welche Krankheiten?
Der Grad der Behinderung drückt aus, wie stark eine Person beeinträchtigt ist. Das Gesetz gibt sogar Richtwerte für bestimmte Krankheiten vor. Welche Werte vergeben werden, lesen Sie hier.
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Foto: Anja Schäfer, agenturfotografin, stock.adobe.com | Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung mit Stift / Kuli, Taschenrechner und Lesebrille
Deborah Dillmann
 |  aktualisiert: 08.03.2025 02:39 Uhr

Eine Behinderung, eine schwere Erkrankung sowie andere körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen können den Alltag stark verändern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Wie stark eine Person beeinträchtigt ist, wird laut dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf behindertenbeauftragter.de anhand des Grades der Behinderung (GdB) ausgedrückt.

Mit einem GdB können Betroffene außerdem sogenannte Nachteilsausgleiche bekommen. Damit können sie von Steuererleichterungen profitieren, Unterstützungsangebote am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen und mehr. Aber wann bekommt man eigentlich welchen Grad der Behinderung? Und gibt es Krankheiten, die einen bestimmten GdB von 20 bis 100 zur Folge haben?

Übrigens: Ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können aber einen Gleichstellungsantrag stellen und dann von vergleichbaren Ansprüchen profitieren.

Grad der Behinderung beantragen: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um einen Grad der Behinderung zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Grundlage dafür ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Demnach wird ein GdB nur anerkannt, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung für voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Ausschlaggebend für die Höhe des GdB ist dann nicht nur die Diagnose einer Krankheit, sondern auch das Ausmaß der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkung.

Übrigens: Genau wie bei einem GdB wird auch ein Pflegegrad nur dann vergeben, wenn die Beeinträchtigungen für mindestens sechs Monate bestehen. In Deutschland leben derzeit knapp 5,7 Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die als pflegebedürftig gelten. Einige von ihnen dürften auch einen GdB haben.

GdB berechnen: Welcher Grad der Behinderung wird bei mehreren Krankheiten vergeben?

Die VersMedV listet verschiedene Krankheiten und Einschränkungen auf, die typischerweise zu einem bestimmten GdB-Wert führen. In der Regel handelt es sich bei der Einstufung allerdings um einen individuellen Prozess, weshalb die Werte aus der Verordnung eher als Richtwerte anzusehen sind. Die Auflistung einzelner, ausgewählter Erkrankungen erfolgt in verschiedenen Kategorien:

Kopf und Gesicht

Krankheit GdB-Wert
Narben, Warzen, Knochenlücken und Gesichtentstellungen 0 bis 50
Gesichtsneuralien und Sensibilitätsstörungen 0 bis 80
Migräne (je nach Häufigkeit und Dauer) 0 bis 60
periphere Fazialisparese 0 bis 50

Nervensystem und Psyche

Krankheit GdB-Wert
Hirnschäden (je nach Ausprägung) 30 bis 100
Teillähmungen und Lähmungen 30 bis 100
Parkinson (je nach Ausprägung) 30 bis 100
Epileptische Anfälle (je nach Art, Schwere, Häufigkeit und Verteilung) 40 bis 100
Narkolepsie 50 bis 80
Entwicklungsstörungen wie Autismus oder Asperger-Syndrom (je nach Ausprägung) 10 bis 100
Schizophrene und affektive Psychosen (je nach Ausprägung) 10 bis 100
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumen (je nach Ausprägung) 0 bis 100
Psychische Störungen und Verhaltensstörungen (je nach Ausprägung) 0 bis 100
Rückenmarkschäden (je nach Ausprägung) 30 bis 100

Augen

Krankheit GdB-Wert
Einschränkung der Sehschärfe (je nach Ausprägung) 0 bis 100
Blindheit 100

Ohren und Gleichgewichtsorgan

Krankheit GdB-Wert
Taubheit mit Sprachstörungen 80 bis 100
Hörverlust (je nach Ausprägung) 0 bis 100
Gleichgewichtsstörungen (je nach Ausprägung) 0 bis 80
Tinnitus (je nach Ausprägung) 0 bis 40 (mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsstörungen mindestens 50)
Chronische Mittelohrentzündung (je nach Ausprägung) 0 bis 20

Nase

Krankheit GdB-Wert
Stinknase (Ozaena) (je nach Ausprägung) 20 bis 40
Verlust des Riechvermögens 10 bis 15

Mund, Rachen und obere Luftwege

Krankheit GdB-Wert
Lippendefekt mit Speichelfluss (je nach Ausprägung) 0 bis 30
Funktionsstörung der Zunge mit Artikulationsstörung (je nach Ausprägung) 20 bis 50
Schluckstörungen (je nach Ausprägung) 0 bis 70
Verlust des Kehlkopfs (je nach Ausprägung) 70 bis 100
Stimmstörungen (je nach Ausprägung) 0 bis 50
Artikulationsstörungen (je nach Ausprägung) 0 bis 50

Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen

Krankheit GdB-Wert
Chronische Bronchitis, Bronchiektasen (je nach Ausprägung) 0 bis 30
nach Lungentransplantation (je nach Heilungsverlauf) 70 bis 100
Bronchialasthma (je nach Ausprägung) 0 bis 50 (bei Kindern 20 bis 100)
Schlaf-Apnoe-Syndrom (je nach Ausprägung) 0 bis 50
Tuberkulose (je nach Ansteckungsgefahr) 0 oder 100
Sarkoidose (je nach Verlauf und Aktivität) 30

Herz und Kreislauf

Krankheit GdB-Wert
Einschränkung der Herzleistung (je nach Ausprägung) 0 bis 100
nach Herztransplantation (je nach Heilungsverlauf) 70 bis 100
Herzrhythmusstörungen (je nach Ausprägung) 10 bis mindestens 60
Arterielle Verschlusskrankheiten, Verschlüsse an den Beinen (je nach Ausprägung) 0 bis 100
Aneurysma (je nach Sitz und Größe) 0 bis mindestens 50
Bluthochdruck (je nach Ausprägung) 0 bis 100

Verdauungs- und Harnorgane

Krankheit GdB-Wert
Refluxkrankheit der Speiseröhre (je nach Ausprägung) 10 bis 30
Stenosen der Speiseröhre mit Problemen bei der Nahrungsaufnahme (je nach Ausprägung) 20 bis 70
Magen- oder Darmgeschwülst (je nach Ausprägung) 0 bis 50
chronische Gastritis 0 bis 10
Reizmagen 0 bis 10
Chronische Darmstörungen (je nach Schwere der Symptome) 0 bis 50
Colitis ulcerosa und Morbus Crohn (je nach Auswirkung) 10 bis 80
Zöliakie und Sprue 20
Hämorrhoiden (je nach Ausprägung der Beschwerden) 0 bis 20
Chronische Hepatitis (je nach Ausprägung der endzündlichen Aktivität) 20 bis 70
Leberzirrhose (je nach Ausprägung) 30 bis 100
Nierensteine (je nach Häufigkeit und Ausprägung) 0 bis 30
Nierenfunktionseinschränkung (je nach Ausprägung) 20 bis 100
Chronische Harnwegsentzündung (je nach Ausprägung) 0 bis 70
Entleereungsstörung der Blase (je nach Ausprägung) 10 bis 50
Harninkontinenz (je nach Ausprägung und Folgen) 0 bis 80

Stoffwechsel und innere Sekretion

Krankheit GdB-Wert
Diabetes mellitus (je nach Therapieauswand, Beeinträchtigung, Folgeerkrankungen) 0 bis 50
Mukoviszidose (zystische Fibrose) (je nach Ausprägung und Folgen) 20 bis 100

Blut, blutbildende Organe und Immunsystem

Krankheit GdB-Wert
Hodgkin-Krankheit (je nach Stadium) 50 bis 100
Non-Hodgkin-Lymphome (je nach Ausprägung) 30 bis 100
Akute Leukämie (je nach Dauer) 80 bis 100
Anämien (je nach Ausprägung und Auswirkung) 0 bis 70
Hämophilie und Blutungskrankheiten (je nach Blutungsneigung) 20 bis 100
Immundefekte (je nach Symptomatik und Infektanfälligkeit) 0 bis 100

Haut

Krankheit GdB-Wert
Akne (je nach Ausprägung) 0 bis 50
Rosazea und Rhinophym (je nach Ausprägung) 0 bis 30
Schuppenflechte (je nach Ausprägung) 0 bis 50
totaler Haarausfall (mit Fehlen von Augenbrauen und Wimpern) 30

Haltungs- und Bewegungsorgane sowie rheumatische Erkrankungen

Krankheit GdB-Wert
entzündliche-rheumatische Krankheiten der Gelenke und Wirbelsäule (je nach Ausprägung) 10 bis 100
Muskelschwäche (je nach Ausprägung) 20 bis 100
Kleinwuchs (je nach Größe) 30 bis 50
Wirbelsäulenschäden (je nach Einschränkung und Beeinträchtigung) 0 bis 100
Beckenschäden (je nach Auswirkung) 0 bis 40
Endoprothesen (je nach Behandlungsergebnis und Gelenk) mindestens 10 bis 50

Bei Menschen, die unter mehreren Krankheiten oder Beeinträchtigungen leiden, werden die entsprechenden GdB-Werte nicht einfach addiert. Es wird laut der VersMedV vielmehr eine Gesamtbewertung vorgenommen, bei der auch Wechselwirkungen berücksichtigt werden.

Wichtig: Neben den hier genannten Krankheiten listet die VersMedV noch weitere Erkrankungen auf. Für die Einstufung in einen Grad der Behinderung ist jedoch meist nicht die Krankheit an sich, sondern die Folgen, Auswirkungen, Einschränkungen und Beeinträchtigungen, die diese mit sich bringen, ausschlaggebend.

 
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