Freizeit
Tretboot und Stand-up-Paddling: Wo gilt die Promillegrenze?
Wer im Sommer mit dem Tretboot oder SUP unterwegs ist, sollte auf seine Promillegrenze achten. Sonst können empfindliche Strafen drohen.
Tretbootfahren und Stand-up-Paddling (SUP) sind vor allem in der heißen Jahreszeit eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Doch aufgepasst: Hier kann für die Stand-up-Paddler und Bootfahrer die Promillegrenze gelten. So auch für einen Vater, der mit seinen beiden Kindern mit dem Tretboot auf dem Ammersee unterwegs war. Die Polizei konnte bei dem 41-Jährigen einen Atemalkoholwert von 1,84 Promille feststellen. Der Tretbootfahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
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