
Zu schnell gefahren und in der Schweiz erwischt worden? "Kein Problem", mochte sich mancher Autofahrer in den vergangenen Jahren gedacht haben, denn in dieser Hinsicht konnten sich Verkehrssünder auf eine Gesetzeslücke verlassen, die schon lange existierte. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern, wozu auch die Schweiz zählt, konnten bislang in Deutschland nicht vollstreckt werden. Die Geldbörse von Falschparkern und Rasern blieb bei Rückkehr nach Deutschland also stets geschont und der Betroffene konnte das Bußgeld ignorieren. Doch ein neuer Polizeivertrag setzt dem Ganzen nun ein Ende. Was ausgehandelt wurde.
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