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Germersheim/Bruchsal
Verurteilter Mörder in Waldstück entkommen
Ein verurteilter Mörder ist in ein Waldstück nahe Germersheim zwei Justizkräften entkommen. Seine Fußfessel wurde später gefunden, nach ihm wird gefahndet.
Polizeihubschrauber.jpeg       -  Ein Polizeihubschrauber fliegt im Rahmen eines Trainings über ein Gewässer.
Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild) | Ein Polizeihubschrauber fliegt im Rahmen eines Trainings über ein Gewässer.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 10:06 Uhr

Ein in Baden-Württemberg verurteilter Mörder ist am Montag bei einer geplanten Ausführung in Germersheim (Rheinland-Pfalz) geflohen. Wie die Polizei in Pforzheim am Dienstagabend mitteilte, fehlt vom dem Mann bereits seit Montagmittag jede Spur. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz fahndete nach dem 43-Jährigen mit einem Großaufgebot von Polizeikräften. Auch ein Polizeihubschrauber sowie Kräfte der Diensthundestaffel waren an der Suche beteiligt.

Gefangener entkommt und befreit sich von Fußfessel

Die Suche nach dem Entflohenen, der sich im Bereich eines Baggersees in den Wald abgesetzt hatte, verlief demnach auch am Dienstag ohne Erfolg. Die Fußfessel des Häftlings, der eigentlich in der JVA Bruchsal einsitzt, wurde am Montag im Stadtgebiet von Germersheim gefunden und sichergestellt. Der Mann war mit zwei Justizbediensteten unterwegs. Weitere Details nannte ein Polizeisprecher nicht.

Der Gefangene aus Pforzheim war am 7. Mai 2012 vom Landgericht Karlsruhe unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Für das Gericht stand fest, dass der damals 32-Jährige sein Opfer aus Pforzheim am 7. Januar 2011 nach Gotha gelockt, gefesselt und geschlagen hat. Danach fuhren er und eine mitangeklagte, damals 30 Jahre alte Frau mit dem verletzten Mann (44) in die Südpfalz. Der jetzt Geflohene erwürgte ihn laut Urteil dort mit einem Gurt. Mit der Leiche fuhren die beiden anschließend ins Elsass und versteckten sie bei Lauterbourg nahe Karlsruhe in einem Gebüsch.

Die Mitangeklagte aus Gotha erhielt wegen schwerer Körperverletzung, Erpressung und Raub eine Freiheitsstrafe von neun Jahren. (dpa)

 
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