Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage wegen Volksverhetzung gegen den Sänger Xavier Naidoo erhoben. Dies bestätigten seine Rechtsanwälte Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß am Donnerstag schriftlich. Bei der Anklage geht es darum, dass er im März 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte durch Verlinkung eines Videos sowie durch eine mit Text versehene Bilddatei veröffentlicht haben soll. Deshalb wirft ihm die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Es gilt die Unschuldsvermutung.
"Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten. Gegen die Vorwürfe gibt es nicht nur beachtliche rechtliche Einwendungen, sondern es gibt vor allem ganz erhebliche Einwendungen in tatsächlicher Hinsicht. Diese belegen die Unschuld unseres Mandanten", schrieb der Rechtsbeistand von Naidoo.
Xavier Naidoo wurde schon 2023 angeklagt
Der Sänger war bereits im Juli 2023 wegen Volksverhetzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, angeklagt wurden. Zwischen Anfang Dezember 2020 und Ende April 2021 soll er ebenfalls über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte in Form von Texten, einer eigenen Audiobotschaft sowie durch Verlinkung zu anderen Videos veröffentlicht haben. Zudem soll er einen für die Amadeu-Antonio-Stiftung arbeitende Person beleidigt und dabei antisemitische Texte veröffentlicht haben.
Naidoo bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft beantragte, alle Anklagen in der Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim zusammen zu verhandeln. Nun muss das Landgericht entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird. "Mit der neuen Anklage wurde eine Verbindung mit dem bereits anhängigen Verfahren beantragt", so die Staatsanwaltschaft.
Naidoos Rechtsanwälte zeigten sich überzeugt, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen, sondern die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen werde. "Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung. In dem von der Staatsanwaltschaft benannten älteren Verfahren hat das Landgericht deshalb auch nach mehr als 10 Monaten die Anklage bislang nicht zur Hauptverhandlung zugelassen."
Xavier Naidoo distanzierte sich in Video von antisemitischen Äußerungen
"Er distanziert sich von jeder Art von Diskriminierung. Dies hat er auch mehrfach öffentlich getan. Zu dieser Haltung und zu diesen Werten steht Herr Xavier Naidoo nach wie vor", hieß es von seinen Anwälten.
In den vergangenen Jahren fiel Naidoo immer wieder durch verschwörungstheoretische, coronaleugnende und teilweise antisemitische Äußerungen auf. Im April distanzierte er sich davon und erklärte in einem Video, er habe sich auf der Suche nach Wahrheit "letztlich verrannt" und viele Menschen "mit verstörenden Äußerungen irritiert und provoziert". (mit dpa)