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München/Gundremmingen
Gericht erlaubt weiterhin Atommülllagerung in Gundremmingen
Bis mindestens 2046 soll bei den früheren deutschen Kernkraftwerken Atommüll gelagert werden. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter sehen dabei keine Sicherheitsprobleme.
Atommüll-Zwischenlager Gundremmingen.jpeg       -  Auf dem Gelände des früheren Kernkraftwerks steht eine Halle, in der Atommüll gelagert ist.
Foto: Stefan Puchner, dpa (Archivbild) | Auf dem Gelände des früheren Kernkraftwerks steht eine Halle, in der Atommüll gelagert ist.
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.04.2024 02:47 Uhr

Die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut eine entsprechende Klage abgewiesen. Die Richterinnen und Richter hatten über die Klagen von Grundstückseigentümern aus der Umgebung des Kernkraftwerks zu entscheiden.

Schon nach dem rund achtstündigen Prozess im Dezember 2023 in München meinte Raimund Kamm, einer der Kläger und langjähriger Vorsitzender des "Forum – gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik“: Er sei zwar kein Jurist, seinem Gefühl nach zu urteilen, glaube er nicht daran, dass die Klage eine Aussicht auf Erfolg habe. Er sollte recht behalten. Die vor mehr als 20 Jahren erteilte Genehmigung für das Lager für verbrauchte Brennelemente bleibt damit weiterhin in Kraft, teilte der VGH am Freitag mit. Aktuell ist das Atomlager bis zum Jahr 2046 genehmigt.

VGH München verweist auf die Bauweise des Atommüll-Lagers

Der VGH bestätigte damit eine frühere Entscheidung. Denn bereits im Jahr 2006 waren zum Start der Einlagerung Klagen gegen das Lager in Gundremmingen (Landkreis Günzburg) sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen worden. Die Kläger in dem aktuellen Verfahren sahen dennoch nach wie vor ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisierten, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden sei. Das Zwischenlager müsse nicht eigens gegen den zufälligen Absturz eines schnell fliegenden, mit Bomben bewaffneten Militärflugzeugs während eines Übungsflugs geschützt werden, weil ein solches Szenario extrem unwahrscheinlich sei, so die Richterinnen und Richter. Militärische Übungsflüge mit „scharfen“ Bomben würden nur ganz ausnahmsweise und nicht in der Region des Zwischenlagers durchgeführt. Durch die baulichen Maßnahmen sei das Zwischenlager zudem so gut gegen das Eindringen von Personen geschützt, dass unmittelbare Angriffe auf die Castoren, etwa mit panzerbrechenden Waffen, solange ausgeschlossen seien, bis die Polizei vor Ort sei.

Das Urteil stimmt die Anwohnerinnen und Anwohner, die seit Jahren gegen das Zwischenlager in ihrer Heimat vorgehen, nicht zufrieden – auch wenn sie es so erwartet haben. Kamm sagt auf Nachfrage: "Die Richterinnen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Megagefahren des Zwischenlagers Gundremmingen nicht wahrhaben wollen. Jetzt muss die Staatsregierung endlich die Menschen schützen! Sie ist die atomrechtliche Aufsichtsbehörde." (mit dpa)

Hören Sie dazu auch unseren Podcast über das Ende der Atomkraft in Gundremmingen.

ATOM-PODCAST "GESPALTEN" – Folge 1

 
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