Bei dem Bahnunglück in Günzburg mit zwei getöteten Mädchen trifft den Zugführer kein Verschulden. Nach den bisherigen Ermittlungen könne dem 39-Jährigen kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden, teilte das Polizeipräsidium in Kempten mit. Die beiden 15-Jährigen waren am 27. Dezember an einem Bahnübergang von dem Regionalzug erfasst und getötet worden. Laut Obduktionsbericht gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Mädchen unter Einfluss von Rauschmitteln gestanden haben könnten, berichteten die Beamten.
Zur weiteren Klärung hatte die Bundespolizei veranlasst, dass die sogenannte Elektronische Fahrtenregistrierung (EFR) bei der Bahn ausgewertet wurde. Dabei wurde nach Polizeiangaben festgestellt, dass das Signal funktionierte und für den Zug freie Fahrt und kein Haltegebot galt. Die EFR-Auswertung bestätigte auch, dass der 39-jährige Triebwagenführer eine Schnellbremsung einleitete.
Festgestellt wurde auch, dass der Zugführer langsamer fuhr als die dort erlaubten 60 Stundenkilometer. Mehrere Zeugen bestätigten zudem, dass er auch ein Pfeifsignal als Warnung vor dem herannahenden Zug auslöste. Bereits unmittelbar nach dem Unfall war festgestellt worden, dass der Mann verkehrstüchtig war.
Der 39-Jährige hatte einen schweren Schock erlitten und konnte bisher noch nicht selbst befragt werden. Dies plane die Bundespolizei in den kommenden Tagen, hieß es. Auch die 16-Jährige, die zusammen mit den beiden 15-Jährigen die Gleise überquert hatte, wurde bisher noch nicht befragt. Man habe dies zurückgestellt, um dem jungen Mädchen eine ausreichende Trauerzeit zu ermöglichen, berichtete die Polizei. Weitere technische Untersuchungen stünden noch aus.