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Zu strenge Ausgangsbeschränkungen: Kann man Bußgelder zurückfordern?
Die Corona-Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren zu streng. Können nun die Bußgelder zurückgefordert werden? Ein Überblick zur Debatte.
Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingreifen - «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» seien sie aber mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Foto: Nadine Weigel/dpa       -  Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingreifen - «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» seien sie aber mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.
Foto: Nadine Weigel/dpa | Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingreifen - «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» seien sie aber ...
Lukas von Hoyer
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:35 Uhr

Im April 2020 stiegen die Corona-Infektionszahlen astronomisch an. Es gab noch keine Impfungen, es fehlte an Masken und Erfahrung rund um die Verbreitungswege von Covid-19. Ein Szenario, das wie aus grauer Vorzeit wirkt. Die Corona-Pandemie hat ihren Schrecken in den letzten Monaten nach und nach verloren. Im April 2020 galten aber noch strenge Ausgangsbeschränkungen. Genaue diese stehen nun erneut im Fokus. Zu strenge, wie nun ein Urteil besagt. Tausende Menschen könnten nun Geld zurückbekommen.

Urteil: Zu strenge Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die strengen Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren unwirksam und unverhältnismäßig. Das Urteil wurde am 22. November verkündet. 

In der Folge meldete sich FDP-Fraktionsvorsitzender Martin Hagen zu Wort. Er kritisierte die CSU, die bei den Regelungen jedes Augenmaß habe vermissen lassen. Seine Message: Alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern, die ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Beschränkungen aufgebrummt bekamen, sollten ihr Geld zurückerhalten. Ist das wirklich möglich?

Corona-Beschränkungen: Um welche Bußgelder geht es?

Um die aktuelle Lage einordnen zu können, sollte man zunächst einen Blick zurückwerfen. Im Zuge der brisanten Lage entstand Ende März die 1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ausgearbeitet vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die Verordnungen sahen auch Ausgangsbeschränkungen vor. Sie waren vom 1. April bis 19. April 2020 gültig. 

Das Urteil aus Leipzig bezieht sich nun genau auf diese 1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Es gab auch in der Folge noch Ausgangsbeschränkungen. Zu diesen gibt es aber noch kein höchstrichterliches Urteil. Es sind also alle Bußgelder betroffen, die vom 1. April bis 19. April wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden.

Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen?

Vom 1. April bis zum 19. April 2022 wurden in Bayern insgesamt 22.076 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen ausgeschrieben. Das teilte das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage des BR mit. Die meisten davon wurden in München verhängt: 3840.

Zu strenge Ausgangsbeschränkungen 2020: Werden die Bußgelder zurückgezahlt?

Momentan kann diese Frage noch nicht beantwortet werden. Die Chancen für die Betroffenen könnten aber gut stehen. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) plädiert für die Rückzahlung der Corona-Bußgelder. Sie sollen "auf entsprechenden Antrag der Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden", sagte er am Mittwoch. 

Eisenreichs Vorstoß wurde wenig später etwas die Wucht genommen. Zusammen mit dem bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gab er eine Erklärung ab: "Die Regelung dazu, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahren wird, ist aktuell noch in Arbeit." 

Corona-Bußgeld-Rückerstattung muss beantragt werden

Klar scheint bereits zu sein, dass die Bußgelder nicht automatisch zurückgezahlt werden. Die Betroffenen müssten einen Antrag einreichen. Ob das bald möglich ist, wird sich in den nächsten Tagen oder Wochen zeigen.

 
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