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MÜNCHEN
Zschäpe-Verteidiger werfen Gericht Formfehler vor
reda
 |  aktualisiert: 16.09.2014 20:58 Uhr

Das Oberlandesgericht München hat ein weiteres Mal versucht, die genaue Herkunft der wichtigsten Mordwaffe des NSU-Trios zu klären. Als Zeuge war am Dienstag ein Schweizer Polizist geladen, der einen mutmaßlichen Mittelsmann in der Schweiz zu der „Ceska“-Pistole vernommen hatte. Die Befragung des Polizisten wurde immer wieder wegen Streits um juristische Verfahrensfragen unterbrochen. Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und ihres mutmaßlichen Helfers Ralf Wohlleben warfen dem Gericht Formfehler vor. Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl widersprach der Verwertung der Zeugenbefragung als Beweismittel.

Verhör in der Schweiz

Der Schweizer Polizist hatte den mutmaßlichen Mittelsmann in den Jahren 2007 und 2008 auf Bitten der deutschen Behörden vernommen. Die Mordserie hatte damals schon für Schlagzeilen gesorgt. Allerdings war Außenstehenden noch nicht bekannt, dass rechtsextreme Terroristen als Täter infrage kamen.

Bei seinen Vernehmungen sei nicht viel herausgekommen, sagte der Polizist im Gericht. Der Mann habe bestritten, die Waffe je gesehen zu haben, sondern erklärt: Dass sie nachweislich mit dem auf ihn lautenden Waffenerwerbsschein gekauft worden war, müsse daran liegen, dass ihm der Schein „abhanden“ gekommen sei. Diese Ausführungen hielt der Polizist nicht für glaubwürdig. Nach der Vernehmung habe er den mutmaßlichen Mittelsmann „außerhalb des Protokolls“ gefragt, ob er die Wahrheit gesagt habe. Der Mann habe nichts geantwortet und nur mit den Achseln gezuckt, berichtete der Zeuge.

Kaum Erinnerung an Details

An viele Details der Vernehmungen konnte der Polizist sich nicht mehr erinnern, weshalb ihm Richter Manfred Götzl zunächst zahlreiche Stellen aus dem damaligen Vernehmungsprotokoll vorhielt. Dagegen erhob zunächst die Verteidigung von Zschäpe, dann auch die von Wohlleben vehement Einspruch: Aus der Akte dürfe nur vorgelesen werden, um das Gedächtnis des Zeugen aufzufrischen. Götzl verlese aber Stück für Stück längere Passagen und bringe damit die Vernehmungsprotokolle auf unzulässige Weise als Beweismittel ein.

Das Gericht wies diesen Vorwurf zwar in einem formellen Beschluss zurück, verzichtete aber anschließend auf weitere Vorhalte. Die Waffe, um die es in der Vernehmung ging, war bei neun der zehn Morde des NSU-Trios eingesetzt worden, und zwar bei denen, die als fremdenfeindlich motiviert gelten. Am Nachmittag wollte das Gericht einen weiteren Schweizer Polizisten anhören, der ebenfalls noch vor Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ den Handelsweg der „Ceska“ und die Rolle des Schweizer Mittelsmanns untersucht hatte.

 
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