Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Einer jungen Frau wird in einer Münchner Polizeiwache das Gesicht zertrümmert. Nun ist der Beamte verurteilt worden.
Der Münchner Polizist ist wegen Schlägen gegen eine gefesselte Frau zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Amtsrichter verhängte zudem wegen Körperverletzung im Amt eine Geldauflage von 3000 Euro, die der Beamte an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss.
Ein Fausthieb, zwei Brüche
Der 33-Jährige hatte im Januar der Frau auf der Polizeiwache München-Au mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen.
Der Richter ging von einer Provokation durch die junge Frau aus, die den Beamten unter anderem bespuckt hatte: „Sie haben sich durchaus daneben benommen.“ Der Richter sah zwar eine Notwehrlage.
Jedoch hätte der Beamte nicht zuschlagen dürfen. „Ihre Handlung war nicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff anzuwehren.“ In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte der Polizeibeamte, er habe einen Angriff abwehren wollen, bedauere aber die Folgen. „Ich bedauere die Verletzungen, denn diese waren nie gewollt.“
Vor Gericht hatte er geschildert, die Frau habe ihn bespuckt; er habe sie beruhigen wollen. Sie sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe er zu seinem Schutz eine Armbewegung gemacht.
„Ich bin ausgewichen und habe im gleichen Moment den Arm nach vorn gegen ihren Kopf geschlagen“, sagte der Beamte. Die Nebenklägerin lag zu diesem Zeitpunkt mit auf dem Rücken gefesselten Händen auf dem Revier.
„Total in Panik“
Die 22-jährige Frau schilderte, sie sei in der Haftzelle auf eine Pritsche gedrückt und an den Schultern festgehalten worden. „Ich habe keine Luft bekommen und war total in Panik.“ Der Angeklagte habe auf der Pritsche gekniet und sie aufgefordert, sich zu beruhigen. „Dann habe ich ihn leider angespuckt.“ Dann sei sie geschlagen worden.
Begonnen hat der bundesweit diskutierte Fall mit einem Anruf der Frau bei der Polizei. Die Tierarzthelferin hatte sich mit ihrem Freund gestritten.
Unglaublich. Ein Polizist bekommt für das zertrümmern eines Gesichtes 10 Monate auf Bewährung und ein Taschengeld als Strafe. Unglaublich.
Wenn die Frau tatsächlich gefesselt war, ist die Attacke als Mordversuch zu werten. Dafür sollte der Polizist auch 7 Jahre in die Psychiatrie. Als Polizist ist er jedenfalls nicht mehr tauglich. Er hat nicht begriffen, daß er infolge seiner Polizeiausbildung und als Waffenträger auch eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Bürger hat.
Egal was die Frau machte, so ist schon grundsätzlich Gewalt gegen Frauen abzulehnen, Aber daß ein Polizist einer gefesselten Frau das Gesicht zertrümmert ist nicht tragbar.
Erst wird Schläge geschrieben, später ein Fausthieb. Wieviele Schläge waren es? Mehrere? Dann wirkt die Verteidigung des Polizisten mager. Ein Schlag, durchaus plausibel, dass es ein Unfall war. Nächste Frage: haben Sie Erfahrung damit, einen tobenden Menschen ruhig zu stellen? Sie können das gerne bei einem austickendem 5jährigen probieren. Ohne massive Krafteinwirkung geht gar nichts. Bespucken? Nicht gut. Anspucken gilt für den Menschen schon lange und fast überall als große Demütigung und als Gefährdung (denken Sie nur in unserer ach so aufgeklärten Zeit an die Hysterie bei Aids etc. auch bezüglich Speichel, spucken etc.). Es scheint ja beiden die Überreaktion leid zu tun (doch, ich nehme das dem Polizisten ab, genau so "aus der Ferne", wie Sie Ihr hartes Urteil finden). Vielleicht einer der, genau betrachtet dem wirklichen Leben geschuldeten, Fälle von "dumm gelaufen".