Zu welchem Zweck ein 49-Jähriger aus Augsburg Schusswaffen mit Schalldämpfern brauchte, ist den Ermittlern noch ein Rätsel. Aber sie stellten jetzt dem Mann eine Falle, der monatelang nach verbotener Ware im Darknet gesucht hatte – also in jenem schwer kontrollierbaren Teil des Internets, in dem illegale Waren wie etwa Waffen, Drogen oder Kinderpornos angeboten werden.
Kaufpreis vierstellig
Der aus dem Raum Augsburg stammende Deutsche „hatte einen höheren vierstelligen Bargeldbetrag bei sich,“ heißt es jetzt vonseiten der Polizei. „Damit wollte er nach derzeitigem Ermittlungsstand die georderten Waffen bezahlen.“ Der Waffeninteressent wurde am Dienstag bei einer fingierten Waffenübergabe im Bereich Bad Grönenbach, (Lkr. Unterallgäu) durch ein Spezialeinsatzkommando widerstandslos vorläufig festgenommen.
Eine Pistole hatte er schon
Das Bargeld wurde beschlagnahmt und wird vermutlich eingezogen. Eine Faustfeuerwaffe mit Munition und Schalldämpfer befand sich bereits im Besitz des Mannes, wie sich bei einer anschließenden Durchsuchung der Wohnung und des Fahrzeugs des Beschuldigten herausstellte. Da der Beschuldigte für diese Waffe keine Erlaubnis hatte, wurde auch sie sichergestellt.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der nicht vorbestrafte IT-Angestellte hat sich zu den Tatvorwürfen geäußert. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch keine Hinweise vor, dass es mit den bestellten Waffen Straftaten geplant hatte.
In Untersuchungshaft
Auf Anordnung der Zentralstelle Cybercrime Bayern beim Generalstaatsanwalt Bamberg wurde der Beschuldigte am Mittwoch dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt.
Ihm liegen Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dieses herausgehobene Ermittlungsverfahren zeigt nach Angaben der Zentralstelle Cybercrime, „dass auch das Darknet kein rechtsfreier Raum ist, in dem illegale Aktivitäten vor den Ermittlungsbehörden auf Dauer verborgen bleiben“.
Enge Zusammenarbeit
Die Spezialisten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität arbeiten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln gemeinsam daran, die dahinter stehenden Tatverdächtigen aus ihrer Anonymität im Netz herauszufiltern. In diesem Fall hatten die Kriminalpolizeiinspektion Memmingen, weitere Polizeibehörden und die Zentralstelle Cybercrime zusammengearbeitet. „Nur durch eine akribische Ermittlungs- und eine sehr enge Zusammenarbeit war es im Ergebnis in diesem Fall möglich, die Verbreitung von illegalen Schusswaffen über Cyberangebote zu verhindern“, heißt es in der Pressemitteilung.