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MÜNCHEN
Volksbegehren will Bayerns Bienen retten
KINA - Ein Tag für die Biene       -  Die Bienen sind das Aushängeschild für ein Volksbegehren, das Änderungen am Naturschutzgesetz erreichen soll.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Die Bienen sind das Aushängeschild für ein Volksbegehren, das Änderungen am Naturschutzgesetz erreichen soll.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 27.04.2023 06:40 Uhr

Unter dem griffigen Titel „Rettet die Bienen“ will ein von der ÖDP initiiertes breites gesellschaftliches Bündnis mit Hilfe eines Volksbegehrens durch einen konsequenten Naturschutz das Artensterben in Bayern stoppen. Zu den Unterstützern gehören neben SPD und Grünen unter anderem der Bayerische Imkerverband oder die Genussbewegung Slow Food. Der Bund Naturschutz dagegen will sich wegen „rechtlicher und inhaltlicher Mängel“ nicht beteiligen.

„Wir wollen endlich Nägel mit Köpfen machen“, sagte die Sprecherin des Bündnisses, Agnes Becker. Das Bienensterben sei ein griffiges Symbol für eine durch die ungebremste Wachstumsideologie aus dem Gleis geworfene Natur. Verbote einzelner Pflanzenschutzmittel seien zwar richtig, reichten aber bei weitem nicht aus, so Becker: „Wir brauchen eine richtige Lösung.“

Auch beim Mähen soll's strenger zugehen

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens will deshalb das bayerische Naturschutzgesetz durch zentrale Änderungen „zu einem Gesetz für umfangreichen Artenschutz“ machen, erklärte der ÖDP-Politiker Bernhard Suttner.

So soll etwa auf Dauergrünland der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und eine Umwandlung in Ackerflächen verboten werden. Strengere Regeln beim Mähen sollen dort lebende Tiere besser schützen. Auch Hecken, Feldgehölze oder Steinmauern sollen wegen der dort lebenden Tiere und Pflanzen besser geschützt werden.

Bis 2030 sollen zudem 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Für alle staatlichen Flächen soll diese Vorgabe bereits ab 2020 gelten. Im Staatswald soll vorrangig das Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt gelten.

Gewässerrandstreifen, Bodensenken und Alleen sollen aufgrund ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt gesetzlich besonders geschützt werden. Die sogenannte Lichtverschmutzung soll in der Nähe von Schutzgebieten untersagt werden. Beleuchtungsanlagen im Außenbereich sollen stets auf ihre Auswirkung auf Insekten und Vögel überprüft werden.

Ein Biotopverbund ab 2023?

Mindestens zehn Prozent der offenen Landesfläche sollen ab 2023 zu einem Biotopverbund zusammengeschlossen und besonders geschützt werden. Streuobstbestände ab 2500 Quadratmetern sollen wegen ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt als Biotope neu aufgenommen werden. Zudem soll der Artenschutz an allen bayerischen Schulen Teil des Lehrplans werden.

Bereits heute seien rund 60 Prozent der in Bayern heimischen Wildbienenarten in ihrem Bestand gefährdet. 388 einst heimische Schmetterlingsarten seien inzwischen ausgestorben, so das Bündnis.

Statt der für die Beantragung eines Volksbegehrens nötigen 25 000 Unterschriften wollen die Initiatoren bis Herbst rund 250 000 Unterschriften sammeln. Um einen Volksentscheid zu erzwingen, wäre danach die Zustimmung von zehn Prozent aller Wahlberechtigten nötig. Weitere Informationen gibt es etwa im Internet auf der Seite www.volksbegehren-artenvielfalt.de.

 
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