Bayern geht mit vier neuen Vorschlägen ins bundesweite Rennen um die Aufnahme in das Welterbe der UNESCO: die drei Königsschlösser Ludwigs II., der Saal der Nürnberger NS-Kriegsverbrecherprozesse, die alpinen und voralpinen Wiesen- und Moorlandschaften sowie die Bauten der Augsburger Wasserwirtschaft. Das beschloss die Staatsregierung am Dienstag.
Die vier bayerischen Vorschläge gehen nun an die Kultusministerkonferenz, die eine gesamtdeutsche Vorschlagsliste erarbeitet. Bis dann die UNESCO entscheidet, werden Jahre ins Land gehen. Die nächste deutsche Liste wird erst ab 2018 abgearbeitet.
Beworben hatten sich insgesamt 13 Kommunen, doch die von der Staatsregierung eingesetzte Expertenkommission wählte dann vier Vorschläge aus.
Am bekanntesten sind ohne jeden Zweifel die drei Königsschlösser Ludwigs II.: Linderhof, Neuschwanstein und Herrenchiemsee, die die Kommission als „gebaute Träume des Historismus“ bewertete. Der Gerichtssaal 600 in Nürnberg wurde ausgewählt, weil bei den Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals ein internationales Gericht über die ehemalige Staatsspitze eines einzelnen Landes urteilte. Damit sieht die Staatsregierung den Nürnberger Saal als Geburtsstätte des Völkerstrafrechts.
Die Bekanntheit der Augsburger Wasserwirtschaft – eines verzweigten historischen Kanal- und Leitungssystems, das Handwerk und Industrie mit Wasser versorgte – und der Wiesen- und Moorlandschaften beschränkt sich dagegen eher auf Fachkreise.
Bayern ist bisher mit sieben Welterbe-Stätten vertreten. Das sind die Würzburger Residenz, die Wieskirche, die Bamberger Altstadt, die Regensburger Altstadt, das Markgräfliche Opernhaus Bayreuth, die prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen und der obergermanisch-rätische Limes.