München
Gericht erlaubt Beobachtung der bayerischen AfD – und geht noch weiter
Das Verwaltungsgericht weist eine Klage der AfD ab, die Partei gibt sich nicht einmal überrascht. Innenminister Herrmann will künftig auf Staatsdiener "besonderes Auge werfen".
Darf das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die bayerische AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten? „Ja“, findet das Verwaltungsgericht in München – und geht noch einen Schritt weiter: Die Hinweise auf verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus innerhalb der Bayern-AfD seien so umfangreich und gewichtig, dass bei der Beobachtung sogar „die Voraussetzung für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegeben ist“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Kumetz. Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte zuvor bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt.
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