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München (dpa/lby)
Verschleierung in Bayern bald verboten
Diskussion um Verschleierung       -  Diskussion um Verschleierung
Foto: Boris Roessler (dpa) | Diskussion um Verschleierung
dpa
 |  aktualisiert: 03.03.2017 03:51 Uhr

Die Verschleierung mit Burka und Nikab wird in Bayern im öffentlichen Dienst und in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens künftig verboten.

Konkret geht es um ein Verbot an Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche der hiesigen Kommunikationskultur, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. «Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt.

Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung», sagte Herrmann. Besonders Beamtinnen und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst seien zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet. Nach Angaben des Innenministers gibt es im öffentlichen Dienst derzeit aber keine Burkaträgerin. Die Staatsregierung hält sich zudem offen, zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständiges Burka-Verbot einzuführen. Zunächst solle aber die verfassungspolitische Diskussion zu einem solchen Verbot fortgeführt und die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern beobachtet werden.

Der Bayerische Gemeindetag begrüßte den Kabinettsbeschluss. Damit werde ein klares Bekenntnis zum freiheitlich demokratischen Werteverständnis gesetzt, sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. «Eine selbstgewählte oder angeordnete Abschottung mittels verschleiernder Kleidung entspricht nicht unserem Selbstverständnis als freiheitlichem Gesellschaftssystem.» Außerdem verständigte sich die Staatsregierung auf weitere Maßnahmen zur Überwachung möglicherweise gefährlicher Personen. Extremisten und Gefährder können in Bayern sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können.

Verurteilung ist keine Bedingung für Überwachung

«Damit wissen wir künftig, wo sich solche Personen herumtreiben und können ihren Bewegungsspielraum, falls erforderlich, auch einschränken», sagte Herrmann. Die neue Regelung wird im Polizeiaufgabengesetz verankert und soll an einen richterlichen Beschluss geknüpft sein. Eine vorherige Verurteilung ist dabei keine Bedingung für die Überwachung. Nach Angaben des Ministers sei es derzeit aber eine «sehr überschaubare Zahl» an Personen, die für eine Überwachung mit Fußfessel infrage kommt. «Es ist eher weniger als ein Dutzend. Es ist kein Massenphänomen.»

Minister Herrmann rechnet mit einer Einführung noch vor der Sommerpause. Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei oder an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate statt wie bisher drei Wochen gespeichert. «Wir werden Straftaten im öffentlichen Raum noch offensiver bekämpfen und ahnden. Dabei geht es auch um eine noch höhere Abschreckungswirkung», sagte Herrmann.

 
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  • Lebenhan1965
    der Vollverschleierung ist sicher bewusst so gestaltet, dass die Hoteliers in Garmisch und die Juweliere in München weiter beruhigt schlafen gehen können und sich keine Sorgen um zukünftige Umsatzzahlen machen müssen.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    endlich eine weitere Regelung, die niemand kontrollieren wird und aber in dem Fall wahrscheinlich auch nicht braucht, weil bei so unheimlich wichtigen Items die soziale Kontrolle doch noch funktionieren könnte...

    Nur mal eine ganz dumme Frage: lässt sich der Nutzen dieses Aktionismus irgendwie in Euro und Cent fassen oder z. B. vergleichen mit dem Nutzen der Einstellung von mehr Steuerprüfern?

    Ja-nee. Hier geht es um Wählerstimmen, und da müssen alternative Fakten schon mal eine Rolle spielen dürfen. Oder?

    Mann-mann-mann. Wenn das alle unsere Sorgen sind...
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  • R.Silber
    es keine Erwähnung der Kopfbedeckung der Frauen. Das, was nicht im Koran festgesetzt war, wurde in die religiöse Praxis eingeführt, und Gebräuche bezüglich der Bekleidung wurden als ein Teil des religiösen Lebensstils angesehen. Der Koran in seiner Vielfältigkeit bietet hier jedoch zahlreiche Interpretationsmöglichkeiten. Aber letztlich stellt sich die Frage, möchte ich in einem Land leben, in dem die Menschen andere Sitten und Bräuche haben. Bin ich bereit mich einzuordnen in die Regeln einer anderen Gesellschaft. In den meisten europäischen Ländern gibt man sich zum Gruß die Hand, Kommunikation findet nicht nur mit Worten sondern auch mit Mimik und Gesten statt. Wenn ich diese Art des Zusammenlebens und der Kommunikation ablehne, dann frage ich mich, was die Motivation sein kann in einem Land wie Deutschland zu leben.
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  • Franken48
    So verschleiert geht in Deutschland gar nicht. Wär das so will, sollte zurück in sein Heimatland gehen. Die haben bei uns nichts zu Suchen.
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