Die Verschleierung mit Burka und Nikab wird in Bayern im öffentlichen Dienst und in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens künftig verboten.
Konkret geht es um ein Verbot an Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche der hiesigen Kommunikationskultur, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München. «Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt.
Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung», sagte Herrmann. Besonders Beamtinnen und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst seien zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet. Nach Angaben des Innenministers gibt es im öffentlichen Dienst derzeit aber keine Burkaträgerin. Die Staatsregierung hält sich zudem offen, zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständiges Burka-Verbot einzuführen. Zunächst solle aber die verfassungspolitische Diskussion zu einem solchen Verbot fortgeführt und die Entwicklungen in anderen europäischen Ländern beobachtet werden.
Der Bayerische Gemeindetag begrüßte den Kabinettsbeschluss. Damit werde ein klares Bekenntnis zum freiheitlich demokratischen Werteverständnis gesetzt, sagte Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. «Eine selbstgewählte oder angeordnete Abschottung mittels verschleiernder Kleidung entspricht nicht unserem Selbstverständnis als freiheitlichem Gesellschaftssystem.» Außerdem verständigte sich die Staatsregierung auf weitere Maßnahmen zur Überwachung möglicherweise gefährlicher Personen. Extremisten und Gefährder können in Bayern sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können.
Verurteilung ist keine Bedingung für Überwachung
«Damit wissen wir künftig, wo sich solche Personen herumtreiben und können ihren Bewegungsspielraum, falls erforderlich, auch einschränken», sagte Herrmann. Die neue Regelung wird im Polizeiaufgabengesetz verankert und soll an einen richterlichen Beschluss geknüpft sein. Eine vorherige Verurteilung ist dabei keine Bedingung für die Überwachung. Nach Angaben des Ministers sei es derzeit aber eine «sehr überschaubare Zahl» an Personen, die für eine Überwachung mit Fußfessel infrage kommt. «Es ist eher weniger als ein Dutzend. Es ist kein Massenphänomen.»
Minister Herrmann rechnet mit einer Einführung noch vor der Sommerpause. Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei oder an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate statt wie bisher drei Wochen gespeichert. «Wir werden Straftaten im öffentlichen Raum noch offensiver bekämpfen und ahnden. Dabei geht es auch um eine noch höhere Abschreckungswirkung», sagte Herrmann.
Nur mal eine ganz dumme Frage: lässt sich der Nutzen dieses Aktionismus irgendwie in Euro und Cent fassen oder z. B. vergleichen mit dem Nutzen der Einstellung von mehr Steuerprüfern?
Ja-nee. Hier geht es um Wählerstimmen, und da müssen alternative Fakten schon mal eine Rolle spielen dürfen. Oder?
Mann-mann-mann. Wenn das alle unsere Sorgen sind...