Als Reaktion auf die Maskenaffäre in der CSU wollen die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler die Verhaltensregeln für Landtagsabgeordnete verschärfen. Ein konkretes Gesetzespaket dafür legten sie nun vor. "Die neuen Regeln stellen sicher, dass Abgeordnete ihr Mandat nicht für private Bereicherung nutzen können", sagt CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. Er hoffe deshalb "auch auf Unterstützung der Opposition".
Nebentätigkeiten müssten allerdings weiter möglich sein, fordert Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl: "Wir wollen kein reines Beamtenparlament." Auch Selbständige oder Unternehmer müssten im Landtag ihre Expertise weiter einbringen, sagt Streibl: "Die Bürger haben aber ein Recht zu wissen, welche Nebentätigkeit es gibt und was dabei verdient wird."
Nebeneinkünfte sollen künftig "ab dem ersten Euro" offengelegt werden
So sollen die Abgeordneten im Bayerischen Landtag nach dem Plan der Koalition künftig alle Einkünfte aus Nebentätigkeiten "ab dem ersten Euro", die genauen Tätigkeiten sowie die Namen der Geschäftspartner offenlegen. Einschränkungen soll es hier nur bei berufsrechtlichen Hindernissen wie etwa dem Mandantenschutz von Rechtsanwälten geben. Beteiligungen an Firmen sollen bereits ab einer Höhe von fünf Prozent anstatt bislang ab 25 Prozent veröffentlicht werden.
Bezahlte Lobbytätigkeit für Dritte zur Beeinflussung von Gesetzen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften soll verboten werden. Abgeordnete dürften als Rechtsanwälte zudem Dritte nicht mehr gegenüber Ministerien oder oberen Landesbehörden vertreten. Die Vertretung von Mandanten -etwa gegenüber Kommunen - soll nicht eingeschränkt werden. Grund dafür sei, so CSU und Freie Wähler, dass weder der Landtag noch die Regierung hier direkten Einfluss habe.
Provisionen für Geschäfte mit dem Freistaat sollen künftig untersagt werden
Provisionen für die Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen an den Freistaat werden Abgeordneten durch das geplante Gesetz ebenfalls untersagt. Ist ein Parlamentarier in leitender Funktion in einer Firma tätig, muss er sicherstellen, dass er sich "bei Geschäften mit der öffentlichen Hand heraushält". Auch Honorare für Vorträge oder Reden im Zusammenhang mit dem Mandat werden demnach verboten.
Regierungsmitglieder müssen zudem bis zu 24 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anschlusstätigkeiten anzeigen. Werden durch eine solche Tätigkeit "öffentliche Interessen beeinträchtigt", kann die Staatsregierung deren Ausübung untersagen.
Bausback: Bei Verstößen ist das Gesetz kein zahnloser Tiger
"Es geht darum, schon den Anschein von Interessenkonflikten auszuschließen", erklärt der frühere Justizminister und unterfränkische CSU-Abgeordnete Winfried Bausback, der maßgeblich an der Ausarbeitung des Gesetzespakets beteiligt war. Die neuen Regeln seien "kein zahnloser Tiger": So soll bei Verstößen der dabei erzielte Gewinn an den Freistaat fließen, außerdem eine Strafe bis zur Hälfte einer jährlichen Abgeordneten-Diät drohen.
Gleichzeitig müsse aber die Ausübung des Berufs oder einer Nebentätigkeit für Abgeordnete grundsätzlich möglich bleiben, so Bausback. Denn könne ein Landtagsabgeordneter nicht mehr in seinen Beruf zurück, dann sei er "auf Gedeih und Verderb" von der Listenaufstellung seiner Partei für die nächste Wahl abhängig, warnt er. Auch dies könne einen Mandatsträger "in seiner Entscheidungsfindung beschränken".
Auslöser für die geplante Gesetzesverschärfung waren umstrittene staatliche Ankäufe von Corona-Schutzmasken, von denen auch aktuelle oder ehemalige CSU-Politiker wie Ex-Justizminister Alfred Sauter profitiert haben sollen. Das neue Gesetz zielt deshalb laut Bausback vor allem darauf, "das Vertrauen in die Parlamentarier und das Parlament zu stärken".