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Verfassungsgericht
Freistaat reicht Klage gegen Erbschaftsteuer ein
Bayern klagt beim Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Erbschaftssteuer. Die CSU sieht bayerische Erben besonders benachteiligt und möchte die Steuer regionalisieren.
Erbschaftssteuergesetz.jpeg       -  Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Erbschaftssteuer. Bayern hat die lange angekündigte Klage nun eingereicht.
Foto: Hans-Jürgen Wiedl, dpa | Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Erbschaftssteuer. Bayern hat die lange angekündigte Klage nun eingereicht.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:32 Uhr

Die bayerische Staatsregierung hat ihre seit Monaten immer wieder angedrohte Verfassungsklage gegen die Erbschaftssteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Ab jetzt liegt es in den Händen des Gerichts, die auseinandergehende Schere zwischen seit 14 Jahren stagnierenden Freibeträgen und drastisch steigenden Immobilienpreisen zu bewerten und hoffentlich wieder zu schließen", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Den Angaben zufolge war die Klageeinreichung bereits am Freitag erfolgt.

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