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ANSBACH/NÖRDLINGEN
Verfahren gegen die Sekte „Zwölf Stämme“ beginnen
dpa
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:47 Uhr

Unter ungewöhnlichen Bedingungen haben die Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ begonnen. Wegen der erhobenen Prügelvorwürfe wurden am Freitag zunächst einmal beim Amtsgericht Ansbach in Bayern fünf Elternpaare und ihr Anwalt gehört.

In dem nichtöffentlichen Verfahren wurden auch per Videoschalte Aussteiger zu den Erziehungspraktiken der Sekte als Zeugen vernommen. „Die sechs Aussteiger halten sich während ihrer Aussage an einem geheimen Ort auf“, berichtete Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger.

Ehemalige Sektenmitglieder hatten darüber berichtet, dass Jungen und Mädchen bei der Sekte geschlagen werden. In der vergangenen Woche hatten deshalb auf Anordnung des Gerichts mehr als 100 Polizisten die Kinder aus den zwei deutschen Gemeinschaften der „Zwölf Stämme“ geholt und an Pflegefamilien übergeben. Für 40 Kinder und Jugendliche gilt ein vorläufiger Entzug des Sorgerechts.

Verfahren um Sorgerechtsentzug

Das Ansbacher Amtsgericht verhandelt nun über den Sorgerechtsentzug für zehn Kinder. „Alle Eltern fordern die Aufhebung der gerichtlichen Beschlüsse“, sagte Lehnberger. Wann der Richter über die Anträge entscheidet, sei noch unklar. Am kommenden Mittwoch starten die Verfahren wegen der weiteren 30 Kinder beim Amtsgericht Nördlingen.

Bereits seit langem gibt es Vorwürfe gegen die „Zwölf Stämme“, dass sie ihre Kinder auch mit Schlägen züchtigen. Es geht um Kinder und Jugendliche im Alter von wenigen Monaten bis 17 Jahre, die bislang in den beiden Gemeinschaften der Sekte im mittelfränkischen Wörnitz und auf dem schwäbischen Gutshof Klosterzimmern in Deiningen lebten.

Sekte: „Staatlicher Kinderraub“

Das Gericht hat den Eltern das Sorgerecht weitgehend entzogen, weil nach den bisherigen Erkenntnissen „die konkrete Gefahr bestand, dass es zu einer erheblichen Schädigung der Kinder kommen würde, wenn diese bei ihren Eltern verbleiben würden“. Die „Zwölf Stämme“ sind insbesondere in den USA vertreten. Die Gerichte schauen sich deshalb auch das englischsprachige Kindererziehungs-Handbuch der Sekte an. Dort gehe es in einem Kapitel auch um die „die Züchtigung der Kinder mit der Rute“, berichtete Lehnberger.

Beim Amtsgericht Nördlingen liegen wegen der „Zwölf Stämme“ insgesamt 17 Verfahren an. „Das wird ein bis zwei Wochen dauern“, berichtete Direktor Helmut Beyschlag über die bevorstehenden Elternanhörungen. Trotz aller Eilbedürftigkeit dieser Familienverfahren müsse der normale Betrieb des Gerichts weitergehen.

Die „Zwölf Stämme“ haben die vorläufige Gerichtsentscheidung zum teilweisen Sorgerechtsentzug scharf kritisiert. Auf der Homepage der Gemeinschaft wird die Polizeiaktion in Klosterzimmern und Wörnitz als „staatlicher Kinderraub“ bezeichnet. Wegen der Prügelvorwürfe ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen Mitglieder der Sekte. Ein erstes Ermittlungsverfahren war vor wenigen Wochen zunächst eingestellt worden.

 
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