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Gunzenhausen
Vater wegen Mordes an Ehefrau und drei Kindern angeklagt
Der letzte Akt nach der Bluttat von Gunzenhausen: Der Verdächtige kommt nicht in eine Klinik, sondern vor Gericht.
Vater wegen Mordes an Ehefrau und drei Kindern angeklagt       -  Von der Klinik in den Knast: Für den Mord an Frau und Kindern soll sich ein 31-Jähriger aus Gunzenhausen nun vor Gericht verantworten.
Foto: dpa | Von der Klinik in den Knast: Für den Mord an Frau und Kindern soll sich ein 31-Jähriger aus Gunzenhausen nun vor Gericht verantworten.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:57 Uhr

Sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod dreier Kinder und deren Mutter im mittelfränkischen Gunzenhausen ist klar: Der mutmaßliche Mörder war offenbar soweit Herr seiner Sinne, dass er sich für die Bluttat wohl vor Gericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat nun Anklage gegen den 31-jährigen Familienvater erhoben. Dies teilte Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger mit.

Gezielt Messer gekauft und in Wohnung geschlichen

Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte im Juni 2018 den Beschluss fasste, seine Kinder und seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu toten. Dabei ging er offenbar gezielt vor: Zur Umsetzung seines Planes "soll sich der Angeschuldigte neue Messer gekauft" haben. Dann habe er sich mit diesen in die fruhere gemeinsame Wohnung in Gunzenhausen geschlichen.

Dort soll der Mann seine drei schlafenden Kinder im Alter von drei, sieben und neun Jahren sowie seine 29-jahrige Ehefrau heimtuckisch ermordet haben. Dann soll er vom Balkon der Wohnung im dritten Obergeschoss gesprungen sein.

Von der Klinik ins Gefängnis

Der 31-Jährige wurde von einem Sachverständigen in einer forensischen Klinik begutachtet. Ergebnis des vorläufigen Gutachtens: "Keine hinreichenden Anhaltspunkte fur das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung, die zur Tatzeit relevant gewesen ware", so der Oberstaatsanwalt. Im Dezember wurde der Tatverdächtige dann in eine JVA gebracht, nachdem das Amtsgericht Ansbach dazu einen entsprechenden Haftbefehl erlassen hatte.

Für die Strafverfolger besteht überdies der Verdacht, "dass der Angeschuldigte zwei seiner Kinder in der Woche vor dem Tatgeschehen korperlich misshandelt hat". Der Anklagevorwurf lautet deshalb auf Mord in vier Fallen sowie vorsatzliche Korperverletzung in zwei Fallen.

Viele Zeugen und Sachverständige

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ansbach hat nun daruber zu entscheiden, ob sie die Anklage zur Hauptverhandlung zulasst und das Hauptverfahren eroffnet. Die Staatsanwaltschaft hat fur den Tatnachweis unter anderem 29 Zeugen und 13 Sachverstandige benannt.

 
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