Das Urteil gegen den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe mit. Nachdem Schreiber selbst mit einer Revision vor dem BGH gescheitert war, sei nun die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgezogen worden. Die geplante mündliche Hauptverhandlung vor dem BGH am 3. September ist damit hinfällig.
Das Landgericht Augsburg hatte Schreiber 2010 wegen Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe zu acht Jahren Haft verurteilt. 2011 hob der BGH das Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung nach Augsburg zurück. In der Neuauflage verurteilte die bayerische Justiz den heute 81-Jährigen 2013 dann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis.
Bereits seit mehr als 20 Jahren beschäftigt der Fall Schreiber die Justiz. Ihm wurde vorgeworfen, dass er in den 1980er und 90er Jahren für seine millionenschweren Provisionen als Rüstungslobbyist keine Steuern gezahlt hat. Schreibers Anwälte meinten, dass ihr Mandant für die Erlöse aus Panzer- und Flugzeuggeschäften in Deutschland nichts an den Fiskus abgeben musste, weil der Lobbyist damals in Kanada gelebt habe.
Ob Schreiber überhaupt noch einmal ins Gefängnis gehen muss, ist fraglich. Seine Gesundheit ist angegriffen, das könnte verhindern, dass der 81-Jährige seinen Lebensabend in einer Justizvollzugsanstalt verbringen muss.
Im Vorfeld des zweiten Augsburger Prozesses hatte er im Gefängnis einen Herzinfarkt. Kurz darauf wurde er freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Nach dem zweiten Schuldspruch wurde auch der Hausarrest aufgehoben. Seitdem kann Schreiber wieder in Oberbayern in seinem Haus in Kaufering leben.