Zu Prozessbeginn legte der jüngere der beiden, ein 26-Jähriger, ein Geständnis ab. Sein 47-jähriger Mitangeklagter bestritt die Vorwürfe.
Geständnis
Der Jüngere gab zu, in vier Fällen Gefangenen dabei geholfen zu haben, Pakete ins Gefängnis zu schmuggeln. Allerdings habe er dies nicht freiwillig getan und auch nicht, um sich zu bereichern.
Inhaftierter Rocker drohte
Vielmehr sei er von einem Gefangenen bedroht worden. Der Gefangene, der Mitglied einer Rockergruppe ist, habe ihm unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass dessen Eltern und auch die Freundin unliebsamen Besuch bekommen würden, wenn er bei den Schmuggelaktionen nicht mitmachen würde. Also habe er Gefangene zum Müllbereich der JVA begleitet - einem Bereich in dem es keine Videoüberwachung gibt. Dort konnten unerkannt Pakete hinterlegt werden, die von den Gefangenen aufgesammelt wurden.
Ein Schließer bestreitet alles
Der 47-jährige Mitangeklagte wies die Vorwürfe zurück. Er habe nie Handys oder andere unerlaubte Dinge in das Gefängnis eingeschmuggelt, sagte er. Er hatte kein Erklärung dafür, warum er als Mitverantwortlicher für den Handy- und Drogenschmuggel bezeichnet wurde.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass in Aschaffenburg zwischen August 2014 und Anfang Februar 2015 "in zahlreichen Einzelfällen" Mobiltelefone in die Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg eingeschmuggelt wurden. 43 Handys konnten sichergestellt werden. Für ihre Dienste sollen die beiden Männer bezahlt worden sein.
Einer der Beschuldigten soll zudem in seiner Privatwohnung eine Cannnabisplantage betrieben haben. Angeblich wurden die Handys und Drogen in den Zellen „bei Routinekontrollen“ gefunden. Doch es heißt auch, ein Insasse der JVA habe den Ermittlern entsprechende Hinweise gegeben. Daraufhin hatte eine Hundertschaft der Polizei das Gefängnis stundenlang durchsucht und Beweismaterial sichergestellt. Die beiden langjährigen Justizvollzugsbeamten wurden dabei vorläufig festgenommen.
Der Prozess, der seit Ende Juni vor dem Amtsgericht Aschaffenburg läuft, hatte sich zuletzt verzögert, da ein Informant nur unter Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm vor Gericht aussagen wollte. Darüber musste das bayerische Innenministerium entscheiden. Dieses lehnte aber eine Stellungnahme dazu ab.
Die Zeugen-Aussage soll am Dienstag morgen stattfinden, danach könnte noch am Nachmittag das Urteil fallen.