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BAMBERG/FÜRNBACH
Täter muss in psychiatrische Klinik
Sebastian Rudolph
 |  aktualisiert: 20.09.2017 03:31 Uhr

Der 32-Jährige, der in der Nacht vom 15. auf den 16. März seine 23-jährige Lebensgefährtin in der Wohnung seiner Eltern in Fürnbach (Lkr. Haßberge) tötete, wird unbefristet in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der in sich gekehrte Beschuldigte hörte regungslos zu, als am Donnerstagnachmittag der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Bamberg die Unterbringung anordnete.

Der 32-jährige freischaffende Musiklehrer, der fünf Chöre in der Region leitete, gab zu, seine Freundin in der Tatnacht erst gewürgt und ihr dann gegen den Kehlkopf getreten zu haben. Danach sei er in die Küche gegangen, holte ein großes Küchenmesser und rammte es der Frau in den Brustkorb, sodass es am Rücken wieder austrat.

„Sowohl das Würgen als auch die Stichverletzung wären alleine tödlich gewesen“, erklärte als Gutachter der Gerichtsmediziner Professor Peter Betz. Für die grausame Tat gebe es keine rationalen Motive. Der 32-Jährige befand sich bereits seit 2010 in psychiatrischer Behandlung. Damals hatte er einen Schaffner am Bahnhof angegriffen. Seitdem hatte der Beschuldigte schon vier mehrwöchige stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie absolviert.

Seine langjährige Therapeutin sah ihren Patienten aber auf einem guten Weg: „Die Medikation konnte schrittweise gesenkt werden.“

Ohne Rücksprache mit seiner Therapeutin setzte der Täter jedoch seine Medikamente komplett ab – mit fatalen Folgen. In der Tatnacht sah der Mann nicht seine Freundin, sondern den Teufel auf dem Sofa sitzen. Sie sei ihm mit der Hand über den Kopf gefahren, und es habe sich wie die Kralle eines Dämons angefühlt. Stimmen hätten ihm befohlen, den Dämon zu töten.

„Es handelte sich um eine akute Episode paranoider Schizophrenie“, sagte Professor Hans-Peter Volz, der ein forensisch-psychologisches Gutachten erstellte. „Dabei ist auch das Hören von Stimmen nicht ungewöhnlich. In der Regel werden solche Befehle früher oder später befolgt.“

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage und Verteidigung plädierten auf Totschlag. Die psychiatrische Vorgeschichte des Täters, die eigene Beschreibung des Tathergangs und auch das Verhalten nach der Tat wiesen aber auf Schuldunfähigkeit hin. „Er wollte den Dämon bekämpfen, den er gesehen hatte. Somit kann er die Wehrlosigkeit des Opfers nicht bewusst ausgenutzt haben“, argumentiert der Staatsanwalt. Laut Hans-Peter Volz seien weitere erhebliche Straftaten zu erwarten, falls der Beschuldigte seine Medikamente erneut eigenständig absetzt. Die zeitlich nicht befristete Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik sei deshalb „alternativlos“, so der Vorsitzende Richter.

„Dieser Aufenthalt kann zwei Jahre, aber auch 20 dauern. Wichtig ist zunächst der Schutz der Allgemeinheit, ehe über ambulante Maßnahmen nachgedacht wird“, gab die Anwältin der Nebenklage zu bedenken.

Der 32-Jährige ergreift am Ende des Verfahrens noch einmal selbst das Wort. „Mir tut alles unendlich leid. Sie war ein wundervoller Mensch“, sagte der Täter in Richtung der Familie der getöteten Frau.

 
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  • M. P.
    Nach dem Vorfall mit dem Schaffner hätte sich die Frau trennen müssen, wenn ein Kranker einen Dämonen auf der Bank sieht muss die Therapeutin u. Psychiater sofort reagieren. Nun in ein 3 Sterne Krankenhaus?
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