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Steuern
Influencer und Kryptowährung: Ist das Internet fürs Finanzamt Neuland?
Der Oberste Rechnungshof rügt die mangelhafte Besteuerung von Influencern. Einnahmen im Erotik-Bereich liegen im Einzelfall sogar über 100.000 Euro.
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Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild) | Die Besteuerung von Influencern in Bayern ist mangelhaft.
Redaktion
 |  aktualisiert: 24.03.2024 02:42 Uhr

Schon einfachste Recherchen im Internet reichten dem Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) aus, um festzustellen, dass die Besteuerung von Influencern mangelhaft ist. Für die Finanzämter aber ist das Internet offenbar ein noch weitgehend unbekanntes Land, wodurch dem Staat in hohem Umfang Einnahmen entgehen. Das Finanzministerium verspricht, die Kritik des ORH ernst zu nehmen und künftig genauer hinzuschauen.

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