Der Streit im Untersuchungsausschuss des Landtags zum Verkauf der GBW-Wohnungen geht weiter: Seit April beschäftigt sich das Kontrollgremium mit der Frage, ob der Freistaat im Jahr 2013 die rund 33.000 GBW-Wohnungen (davon rund 4000 in Unterfranken) der BayernLB hätte selbst kaufen dürfen oder ob der Verkauf an einen privaten Investor zwingend gewesen ist. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte in seiner damaligen Funktion als Finanzminister betont, eine Übernahme der Wohnungen durch den Freistaat sei „nicht im Sinne der EU-Kommission und des Beihilfeverfahrens“ der sanierungsbedürftigen Landesbank.
Gutachten zeigt: Kauf wäre europarechtskonform gewesen
Rechtsanwalt Joachim Schütze, der den Freistaat Bayern damals beraten hatte, hat laut Mitteilung der SPD-Landtagsfraktion nun als Zeuge im Untersuchungsausschuss bestätigt, dass der Freistaat die Wohnungsgesellschaft von der Landesbank durchaus hätte kaufen können. Die Einschätzung habe er dem Finanzministerium in einem Gutachten Anfang August 2012 schriftlich mitgeteilt und darin Wege aufgezeigt, wie der Kauf europarechtskonform hätte gestaltet werden können.
Demnach hätte der Freistaat lediglich keinen überhöhten Kaufpreis abgeben dürfen. Dazu wären zwei unabhängige Wertgutachten geeignet gewesen, einen angemessen Kaufpreis zu ermitteln. „Dem ist die CSU-Regierung nicht nachgekommen, offenbar in der konkreten Absicht, überhaupt kein Angebot für die Wohnungen abgeben zu wollen“, so Thomas Mütze (Aschaffenburg), der Vertreter der Landtags-Grünen im Untersuchungsausschuss.
Weidenbusch: „EUGH-Urteil bestätigt genau das Gegenteil“
Untersuchungsausschuss-Mitglied Volkmar Halbleib (SPD) wertete die Aussage des Rechtsanwalts als weiteren Beleg dafür, dass der Kauf der GBW durch den Freistaat politisch nicht gewollt war: „Der wichtigste Berater des Finanzministeriums hat eine sachliche gut begründete Einschätzung abgegeben und das Finanzministerium ist ihr nicht gefolgt.“
Ernst Weidenbusch (CSU), Mitglied im Untersuchungsausschuss kommt indes zu einem anderen Ergebnis: „Es bleibt dabei: Der Verkauf der GBW-Anteile war unausweichlich. Die EU hat dem Freistaat faktisch verboten, die GBW dem Freistaat zu übertragen oder zu verkaufen.“ Auch Rechtsanwalt Schütze habe keinen konkreten Fall gekannt, in dem die EU einen Immobilien-Kauf durch einen Staat auf Basis eines Wertgutachtens akzeptiert hätte, sondern nur ein Urteil des EUGH, das genau das Gegenteil bestätigt, so Weidenbusch. Mit Informationen von dpa