Das Landgericht Augsburg hat die Freilassung des gesundheitlich angeschlagenen früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber zunächst gestoppt, um eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel dagegen eingelegt, dass der Haftbefehl gegen den 78-Jährigen außer Vollzug gesetzt werden soll. Der Beschluss der Augsburger Strafkammer werde daher nun nicht umgesetzt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch.
Bislang hat Schreiber nach Justizangaben noch nicht die Auflagen für seine Freilassung erfüllt. Er muss eine Sicherheitsleistung von 100 000 Euro hinterlegen und seinen Personalausweis und Reisepass bei der Staatsanwaltschaft abgeben. Das Gericht hatte die Aussetzung des Haftbefehls wegen der gesundheitlichen Probleme Schreibers angeordnet. Schreiber hatte im März in seiner Gefängniszelle einen Herzinfarkt erlitten und sollte nun unter Hausarrest gestellt werden.
Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall aber nach Augsburg zurück. Die Richter sollen unter anderem prüfen, ob die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zur Tatzeit vor allem in Kanada lebte – und damit kanadische Steuerbehörden zuständig wären.