Der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf hat vor Gericht einen Erfolg gegen die Grünen im Landtag erzielt. Das Landgericht Köln habe den Grünen per einstweiliger Verfügung untersagt, den Begriff „Schottdorf-Betrugssystem“ zu verwenden, sagte sein Anwalt Martin Imbeck unserer Zeitung. Sein Mandant sei froh über die Entscheidung des Gerichts. Von einem Betrugssystem zu sprechen, sei eine „ehrenrührige Behauptung“, so der Rechtsanwalt.
Hintergrund des Scharmützels ist eine Pressemitteilung der Grünen. Darin hatte die Abgeordnete Ulrike Gote, die auch Landtagsvizepräsidentin ist, von einem „Schottdorf-Betrugssystem für Speziallaborleistungen“ gesprochen. Das wollte Bernd Schottdorf nicht auf sich sitzen lassen. Weil Gote sich weigerte, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, zog der Laborarzt vor Gericht. Die Grünen können gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts noch Widerspruch einlegen, dann käme es zu einer mündlichen Verhandlung.
Gegen Bernd Schottdorf und seine Ehefrau läuft derzeit ein Prozess vor dem Augsburger Landgericht. Die Anklage wirft ihnen vor, mittels scheinselbstständiger Mediziner gesetzlich festgelegte Rabatte umgangenen zu haben. Zwölf Millionen Euro zu viel sollen Krankenkassen deshalb für Laborleistungen bezahlt haben. Die Schottdorfs bestreiten die Vorwürfe vehement. Mit dem Fall Schottdorf beschäftigt sich auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags. Er soll die Frage klären, ob der Laborarzt auf Druck aus der Politik in einem anderen Ermittlungsverfahren von der Augsburger Staatsanwaltschaft geschont worden ist. Gegen den Vorwurf, er habe ein Betrugssystem betrieben, ist Schottdorf bereits mehrfach vorgegangen. Nach Angaben seines Anwalts hat sich der Laborarzt auch gegen den Bayerischen Rundfunk und das Handelsblatt durchgesetzt.