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Wirtschaft in Bayern
Jeder fünfte Betrieb in Bayern muss Corona-Hilfen zurückzahlen
Viele Betriebe müssen aktuell nachweisen, dass sie Corona-Hilfen tatsächlich benötigt haben. Vor allem wegen der Soforthilfen zu Beginn der Pandemie gibt es Streit.
Corona-Soforthilfen       -  Bis September mussten Unternehmen ihre Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen einreichen. Und Ende Oktober läuft die Frist für die Soforthilfen aus.
Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild) | Bis September mussten Unternehmen ihre Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen einreichen. Und Ende Oktober läuft die Frist für die Soforthilfen aus.
Redaktion
 |  aktualisiert: 04.11.2024 02:36 Uhr

Etwa jeder fünfte Betrieb in Bayern, der in den vergangenen Jahren Corona-Hilfen erhalten hat, muss diese teilweise oder in wenigen Fällen sogar komplett zurückzahlen. Das zeigen Zahlen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK). Die bearbeitet zentral die Abrechnungen der bayerischen Unternehmen. Konkret bezieht sich die Prüfung auf die vier Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen, die zwischen Juni 2020 und Juni 2022 ausgezahlt wurden.

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