Millionen Menschen sind in den kommenden Wochen auch in Bayern zur diesjährigen Sozialwahl aufgerufen. Bei der Sozialwahl können Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bis zum 31. Mai die Sozialparlamente bestimmen. Gewählt werden Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen und Vertreterversammlungen bei Unfall- und Rentenversicherungen. Die Wahl findet alle sechs Jahre statt.
Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Verband der Ersatzkassen berichteten, sollten die Wahlberechtigten bis Mitte Mai die Unterlagen für die Wahl erhalten haben. Ansonsten sollten sich die Betroffenen an die Rentenversicherung oder ihre Krankenkasse wenden. Wahlberechtigt sind alle Beitragszahler ab 16 Jahren. Die fünf Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und die Handelskrankenkasse (hkk) ermöglichen es auch ihren Mitgliedern erstmals, die Stimme online abzugeben.
Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl Deutschlands und dennoch eher unbekannt
Eine bayerische Auftakt-Informationsveranstaltung zu der Sozialwahl ist am 15. April in München geplant. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen erwartet dazu auch Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). Obwohl diese Wahl nach Europa- und Bundestagswahl die drittgrößte Deutschlands sei, würden sich viele damit nicht auskennen, sagen die Organisatoren der Infoveranstaltung. Die Menschen seien unsicher, ob sich die Abgabe ihrer Stimme bei der Sozialwahlüberhaupt lohne.
Nach der jüngsten Statistik der Rentenversicherung zahlten zuletzt im Freistaat allein knapp sechs Millionen Männer und Frauen Beiträge in die Rentenkassen. Sie sind bei der Rentenversicherung Bund oder den regionalen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Im Freistaat gibt es neben der bundesweiten Versicherungsanstalt mit den Rentenversicherungen Bayern Süd, Nordbayern und Schwaben drei Träger, die aus den früheren Landesversicherungsanstalten hervorgegangen sind. Sie alle sind an der Sozialwahl beteiligt.
Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner sind dazu aufgerufen, die Sozialparlamente zu bestimmen
Die Sozialwahl wird auch von einzelnen Interessensgruppen in Bayern besonders beobachtet. So hat der Bayerische Bauernverband eine eigene Kandidatenliste für die im Agrarbereich wichtige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) aufgestellt. Die Kandidatinnen und Kandidaten würden von vielen landwirtschaftlichen Organisationen in Bayern getragen, berichtet der Bauernverband. So würden alle Regionen Bayerns, viele verschiedene Produktionsrichtungen sowie verschiedenste Altersgruppen abgedeckt.
Auch die Jäger wollen bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft mitreden und haben daher eine eigene Liste aufgestellt. Die Interessen der Jägerschaft sollten so in den Selbstverwaltungsgremien besser zur Sprache gebracht werden, berichteten der Bayerische und der Deutsche Jagdverband.
Sozialwahl: In Bayern gibt es einzelne Interessengruppen
Insgesamt sind rund 52 Millionen Menschen in Deutschland zur Teilnahme an der Sozialwahl aufgerufen, davon können 22 Millionen online abstimmen. Durch die neue Abstimmungsmöglichkeit per Internet soll möglichst die Wahlbeteiligung steigen, die 2017 bei etwa rund einem Drittel lag. Vor allem jüngere Wählerinnen und Wähler sollen durch die Online-Stimmabgabe erreicht werden.
Insgesamt werden bei der Sozialwahl zahlreiche Mandate vergeben. Gewählt werden dabei Wahllisten von Versicherten, die Kandidaten kommen etwa von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen, es gibt aber auch freie Listen. Ausweislich von Informationen in Mitgliederzeitschriften und im Internet setzen die Listen zum Beispiel Schwerpunkte wie mehr Long-Covid-Rehas oder weitere Digitalisierung ohne Überforderung der Versicherten. Im Juni sollen die Ergebnisse der Abstimmung vorliegen.
Die Geschichte der Sozialwahl reicht in die 1950er Jahre zurück. Dahinter steckt der Gedanke, dass diejenigen, die einzahlen, auch mitbestimmen sollen. Kritik an der Sozialwahl zielte in der Vergangenheit darauf ab, dass viele Dinge, die die gewählten Gremien entscheiden, vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben seien. (dpa)