Erneut hat die unterfränkische Polizei einen so genannten „Reichsbürger“ verhaftet, der Schusswaffen vor den Behörden versteckt hatte. Die Festnahme erfolgte am vergangenen Montag, wurde aber erst jetzt bekannt.
Bei einer ähnlichen Aktion zur Beschlagnahme illegaler Schusswaffen hatte vor zwei Monaten in Georgensgmünd (Mittelfranken) ein Reichsbürger auf vier Polizisten geschossen und einen getötet.
Der 58-Jährige aus dem Landkreis Aschaffenburg „steht im dringenden Verdacht, Verstöße gegen das Waffengesetz begangen zu haben,“ sagt Pressesprecher Michael Zimmer vom Polizeipräsidium Unterfranken. Der Mann, der laut Leitendem Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl und Polizeisprecher Zimmer „Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung vertritt“, also die aktuelle deutsche Rechtsprechung und deren Behörden ablehnt, hat dem Landratsamt zuvor schon jede Menge Arbeit gemacht. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung hatte er bereits seit Ende der 1970er Jahre zunächst legal eine Waffenbesitzkarte.
Doch als er sich als Anhänger der Reichsbürgerbewegung zu erkennen gab, hatte das Landratsamt 2015 die wegen fehlender Zuverlässigkeit widerrufen und die Sicherstellung seiner Waffen nebst Munition angeordnet. Doch eine Durchsuchung seiner Wohnung nach den Waffen verlief erfolglos: Lediglich der Verschluss einer Repetierbüchse, Munition, ein verbotenes Fallmesser und eine abgelaufene Sprengstofferlaubnis des Mannes konnte gemäß dem Sprengstoffgesetz sichergestellt werden.
Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gegen den 58-Jährigen eine Geldstrafe verhängt, die er allerdings nicht bezahlte. Also erging ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn. Der 58-Jährige wurde erneut aufgefordert, die für ihn noch registrierten drei Pistolen sowie eine Einzellader-Büchse abzugeben oder unbrauchbar zu machen. „Auch dieser Aufforderung kam der Mann nicht nach, so dass gegen ihn ein weiterer richterlicher Durchsuchungsbeschluss erging,“ sagt der Polizeisprecher.
Dieser, ein zivilrechtlicher Haftbefehl sowie der Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz wurden am 5. Dezember durch Beamte der Polizeiinspektion Aschaffenburg und des Operativen Ergänzungsdienstes vollstreckt. Ein Sondereinsatzkommando – wie im Fall Georgensgmünd – war nicht notwendig. Der 58-Jährige wurde widerstandslos verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Bei der Durchsuchung stellte die Polizei knapp drei Kilogramm erlaubnispflichtiges Nitrozellulose-Pulver zum Herstellen von Patronenmunition sicher. Das dürfte sich der Mann nach Einschätzung der Ermittler bereits beschafft haben, als er die hierfür erforderliche Erlaubnis noch besaß. Gleiches gilt für 70 erlaubnispflichtige Zündhütchen.
Daneben wurden mehrere erlaubnisfreie Schusswaffen (zwei Luftpistolen, vier Luftgewehre samt Munition) bei ihm gefunden und in Verwahrung genommen. Bei der Durchsuchung stellten Beamte zudem offenbar selbst hergestellte Identitätskarten der Republik Tschad sicher.
Der 58-Jährige wurde auf Antrag der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Aschaffenburg vorgeführt. Dieser ordnete wegen des dringenden Verdachts von Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie der Urkundenfälschung aufgrund von Fluchtgefahr die Untersuchungshaft an. Die weiteren Ermittlungen der Polizei, die in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und dem Landratsamt geführt werden, dauern weiterhin an.