Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer durch die Verwandtenaffäre ausgelösten Prüfung der Ausgaben für die Landtagsabgeordneten (MdL) die bisherige Abrechnungspraxis des Landtags als intransparent und zum Teil nicht rechtskonform kritisiert.
Zudem enthüllten die Kontrolleure weitere fragwürdige Fälle der Nutzung staatlicher Mittel wie etwa der jedem Abgeordneten zustehenden Pauschale zur Computer-Ausstattung von maximal 12 500 Euro pro Wahlperiode. So rechnete etwa ein namentlich nicht genannter Abgeordneter laut ORH stolze fünf Digitalkameras ab – die teuerste mit einem Wert von rund 6000 Euro. Diese Summe sei aber inzwischen zurückerstattet und die Kamera „dem Privatvermögen zugeführt“ worden.
Ein anderer MdL beschaffte in nur zwei Jahren vier Smartphones und zwei iPads zum Preis von 3640,39 Euro. Vom Landtag bezahlt wurden aber auch PC-Rechnungen, die an eine Firma adressiert waren, deren Geschäftsführer ein MdL ist. Oder Hotelkosten in der Schweiz für eine 2,5-stündige „Technik-Schulung“.
Scharfe ORH-Kritik gibt es auch an der bisherigen Praxis der Abrechnung von Mitarbeitern der MdL. So widerspricht der Rechnungshof der Rechtsauffassung des Landtags, dass die im Jahr 2000 beschlossene „Altfallregelung“ für die Anstellung von Familienangehörigen über das Jahr 2004 hinaus gültig war. Dieser Streit, der nun durch ein Rechtsgutachten geklärt werden soll, dürfte nach Abschaffung der Familienhilfe im Juni allerdings eher akademischer Natur sein: Selbst der ORH hält mögliche Rückforderungsansprüche aufgrund von Verjährung und Vertrauensschutz für „zweifelhaft“.
Allerdings hält der ORH die ganze Abrechnungspraxis des Landtags für problematisch. So mussten die Abgeordneten bisher etwa keinen Nachweis über abgerechnete Mitarbeiterkosten erbringen. Es sei „nicht erkennbar“, wie durch die Vorlage von Belegen „die freie Ausübung des Mandats beeinträchtigt werden könnte“, kommentieren die Prüfer bissig. Ab Oktober soll der Landtag alle Mitarbeiter-Verträge überprüfen.
Für „problematisch“ hält der ORH zudem eine offenbar in erheblichem Umfang genutzte Praxis, nicht ausgenutzte Mittel der staatlichen Mitarbeitererstattung für oft nicht näher spezifizierte Arbeitsaufträge an Parteigeschäftsstellen zu verwenden – eine Praxis, die laut ORH dem Parteiengesetz widersprechen könnte.
Zudem empfiehlt der Rechnungshof etwa eine Staffelung der Unkostenpauschale von derzeit rund 3200 Euro im Monat. So sollte es etwa Abschläge für MdL geben, die kein Stimmkreisbüro oder keine Dienstwohnung in München unterhalten. Auch die Abschaffung einer Gehaltszulage für Ausschussvorsitzende legt der ORH nahe. Eine unabhängige Kommission sollte sich zudem dauerhaft mit der Vergütung, aber etwa auch mit der Altersversorgung der Abgeordneten beschäftigen, empfehlen die Rechnungsprüfer.
Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) wertete den Bericht als Bestätigung für die im Landtag nach der Verwandtenaffäre begonnenen Reformen. Kritik an Art der Ausstattung oder Zulagen der MdL sei allerdings nicht Sache des ORH: Darüber könne nur der Landtag selbst oder das Verfassungsgericht befinden.
Sie SZ wird ausführlicher:
[SZ:Unkontrolliert Geld ausgeben]
Da gibt es z.B. zinslose Darlehen, Erstattungen von Rechnungen für Einrichtung von neuen Computern die mehrere Tage dauern, Mitarbeiter die zur Pflege einer Computer-Maus im Rahmen eines Werkvertrages eingestellt werden ...)
Musterland Bayern - Modell für Deutschland?
Ein Vortrag von Dr. Wilhelm Schlötterer (CSU)
(Hörtipp: MP3 ca. 45 Minuten)
http://www.freitag.de/autoren/martin-betzwieser/musterland-bayern-modell-fuer-deutschland
Mehr über Filz, Vetternwirtschaft, die Psychatrisierung von missliebigen Steuerfahndern
oder normalen Bürgern die Schwarzgeldgeschäfte anzeigen.
http://www.freitag.de/buch-der-woche/wahn-und-willkuer
M.E. st das Ganze für Parteipolitik völlig ungeeignet und wird jetzt wohl parteienübergreifend - so jedenfalls meine Info aus München - angegangen und nach der Wahl geregelt, wenn sich er Pulverdampf verzogen hat.
Allerdings tritt die Christliche Union die sich gerne selbst als Saubermann sieht immer häufiger als Partei der Korruption der Parteispendenaffairen und der Vetternwirtschaft in Erscheinung. Nicht nur in Deutschland sondern z.B. auch in Italien, Spanien.
Wenn Sie solche Missstände anstatt sie anzugreifen vertuschen, verniedlichen oder auf eine Parteiebene und zum Wahlkampf nutzen wollen dann zeigen sie wie kurzfristig Sie denken.
Italien zeigt beindruckend wie nach jahrzehntelanger Regierung einer Partei (der Chistdemokraten) das Land kapputt gewirtschaftet wurde.
Ich meine auch an der Anzahl und der Höhe der Großspenden läßt sich sehr gut ablesen,
ob eine Partei dem Volk oder vor allem Partikularinteressen dient:
[Statistik Großspenden an Parteien]
Wer Rang: CDU, CSU, FDP, SPD ...
Im übrigen halte ich es mit dem Leseranwalt, der kürlich schrieb: "Überschriften dieser Zeitung werden die bevorstehende Wahlentscheidung freilich nicht verändern". Und so wird's wohl auch mit den Kommentaren sein, die meinungsbildend m. E. eh nicht unter oberster Priorität laufen.
Dieser setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und zwei Berufsrichtern und fünf vom Landtag gewählten Mitgliedern.
Der Präsident und die Berufsrichter werden vomLandtag gewählt. (Art. 68 Bay. Verfassung)
Es bleibt also alles in der Familie. Und vor allem ein eindeutiger Beweis für die Unabhängigkeit des Gerichts. So geht das in Detuschland!
Dieses Gericht hat doch wirklich anderes zu tun!
MfG
Wie abgehoben sind eigentlich die Politiker inzwischen tatsächlich geworden?
Hier kann ich dem Kommentar von Henry Stern, besonders im Fazit
Der normale Arbeitnehmer hat auch nicht die Möglichkeit die Höhe seines Einkommens zusammen mit seinen Kollegen in einer Firma selbst festzulegen. Und auch hier hat Herr Stern recht: Es geht nicht um Neid!
MfG
Interssanter ist m.E. schon der Zeitpunkt, zu dem diese Kritik des ORH veröffentlicht wird