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Prozess
Doppelmord von Mistelbach: Hohe Haftstrafen für die Angeklagten
Die Eltern einer heute 17-Jährigen sind vor etwa einem Jahr erstochen aufgefunden worden. Angeklagt waren die eigene Tochter und deren Freund. Beide wurden nun zu hohen Haftstrafen verurteilt.
Prozess um den Doppelmord von Mistelbach       -  Die Angeklagten und ihre Anwälte sitzen vor Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Archivbild) | Die Angeklagten und ihre Anwälte sitzen vor Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 13:29 Uhr

Im Prozess um den Doppelmord von Mistelbach sind die beiden Angeklagten schuldig gesprochen worden. Für den Mord an den Eltern seiner Freundin muss ein 19-Jähriger 13 Jahre und 6 Monate in Haft. Wegen Mordes in zwei Fällen verurteilte das Landgericht Bayreuth am Montag auch die älteste Tochter des Paares zu einer Gefängnisstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten.

Vor etwa einem Jahr hatte die Polizei in einem Dorf bei Bayreuth zwei Leichen entdeckt: Ein Ärzte-Ehepaar war in seinem Schlafzimmer erstochen worden - angeklagt waren der Freund der ältesten Tochter und das Mädchen selbst. Die Staatsanwaltschaft warf dem Paar vor, gemeinsam einen Tatplan gefasst zu haben. Motive: Streit und Hass. Der getötete 51-Jährige ist nach Recherchen unserer Redaktion ein Arzt, der vor mehreren Jahren unter anderem an Kinderkliniken in Augsburg und Neuburg gearbeitet hat. An der Kinderklinik der Kliniken St. Elisabeth in Neuburg war der Mediziner von 2001 bis 2003 tätig.

Abgesehen vom Prozessauftakt im Oktober war bis zur Urteilsverkündung hinter verschlossenen Türen verhandelt worden. Gründe waren die psychische Verfassung und das Alter der Angeklagten: Der Tatverdächtige, der laut Staatsanwaltschaft zugestochen hat, ist 19 Jahre alt. Die Tochter des toten Paares ist inzwischen 17 Jahre alt. Sie soll während der Tat ihre jüngeren Geschwister davon abgehalten haben, einzuschreiten oder Hilfe zu rufen.

33 Zeuginnen und Zeugen wurden nach Worten eines Justizsprechers in dem Verfahren vernommen, vier Sachverständige gaben Auskünfte, darunter zwei Rechtsmediziner. Mehr drang nicht nach draußen.

Verteidiger des Tatverdächtigen: Keine besondere Schwere der Schuld

Erst zu den Plädoyers gab es wieder mehr Informationen: Die Staatsanwaltschaft forderte, die Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen schuldig zu sprechen. Der 19-Jährige sollte wegen der besonderen Schwere der Schuld zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt werden. Für die 17 Jahre alte Angeklagte forderte die Staatsanwaltschaft 9 Jahre und 6 Monate. Beide Urteile wurden nun wie angekündigt gefällt.

Grundsätzlich idyllisches Familienbild

Von außen betrachtet bot die Familie ein idyllisches Bild: vier Kinder, die Eltern arbeiteten als Mediziner. Die Familie lebte in einem schicken Einfamilienhaus vor den Toren Bayreuths in Mistelbach. Das 51 Jahre alte Opfer war als Kinderarzt in der Region bekannt und geschätzt, Anfang 2022 hatte der Mann eigentlich mit seinem Praxis-Partner ein neues Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin eröffnen wollen. (dpa, AZ)

 
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