Die Zahl der Betroffenen, das musste Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gestern einräumen, wird nicht sehr groß sein. Dennoch will die Bayerische Staatsregierung offenkundig in zwei umstrittenen Politikfeldern ein Zeichen setzen. Zum einen in der Gesellschaftspolitik: Die Verhüllung des Gesichts durch Burka oder Nikab soll, wo immer dies rechtlich möglich ist, verboten werden. Zum anderen in der Terrorbekämpfung: Gefährder sollen durch richterliche Anordnung vorsorglich zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können.
Beim Burkaverbot sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die dem Landesgesetzgeber zur Verfügung stehen. Dabei geht es um die Änderung von insgesamt acht Gesetzen. Obwohl in Bayern laut Herrmann bisher keine einzige Beamtin als Burkaträgerin bekannt ist, soll für den öffentlichen Dienst einschließlich der Kindergärten grundsätzlich ein Gesichtsverhüllungsverbot gelten. Das soll im Beamtengesetz beziehungsweise im Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz geregelt werden. Begründung: Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes seien „in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet“.
An Hochschulen und Schulen soll nicht nur dem Lehrpersonal, sondern auch Schülerinnen und Studentinnen das Tragen von Burka und Nikab untersagt sein. Dazu sollen das Hochschulgesetz und das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen geändert werden. Die Begründung hier: Schüler müssten kommunikative Fähigkeiten erlernen, Lehrer müssten Schülern in die Augen schauen können.
Für das Burkaverbot in Wahllokalen sollen das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung ergänzt werden. Und um ein Burkaverbot bei Versammlungen oder Veranstaltungen durchsetzen zu können, will die Staatsregierung das Polizeiaufgabengesetz sowie das Landestraf- und Verordnungsgesetz ändern. In diesen Fällen geht es der Staatsregierung schlicht darum, eine Identifikation von Personen zu ermöglichen.
Rechtliches Neuland
Rechtliches Neuland dagegen betritt die Staatsregierung mit ihrem Plan, sogenannte „terroristische Gefährder“ in bestimmten Fällen mit Unterstützung elektronischer Fußfesseln zu überwachen. Diese Instrumente kommen bisher nur bei verurteilten Straftätern zum Einsatz, von denen auch nach ihrer Haft noch eine Gefahr ausgeht – vor allem bei Sexualstraftätern.
Herrmann aber will die Fußfessel zur Gefahrenabwehr einsetzen – also unter Umständen auch bei Personen, die zwar als gefährlich gelten, sich aber noch nichts haben zuschulden kommen lassen. Bisher gibt es dazu im Polizeiaufgabengesetz die Möglichkeit, jemanden, von dem eine konkrete Gefahr ausgeht, für eine bestimmte Zeit auf richterliche Anordnung hin in Gewahrsam zu nehmen. In weniger schweren Fällen soll künftig die Fußfessel als neues Instrument hinzukommen.
Herrmann räumte ein, dass die Personengruppe, die dafür in Bayern infrage kommt, nicht groß ist. „Das ist sicherlich eine sehr überschaubare Zahl, sicherlich weniger als ein Dutzend“, sagte er und versicherte obendrein: „Allein der Verdacht, dass jemand etwas im Schilde führen könnte, wird nicht ausreichen.“ Man werde in solchen Fällen dem Richter „sehr konkrete Dinge vorlegen müssen“. Aber die Fußfessel könne ein ergänzendes Instrument sein.