Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath hat ein Polizeibeamter von Prügelvorwürfen gegen den Angeklagten berichtet. Mollath soll seine damalige Frau im August 2001 geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.
Der beschuldigte 57-Jährige sagt dazu aber derzeit nichts. Mollaths Ehefrau habe im Januar 2003 zunächst Anzeige wegen eines Waffendelikts gestellt, sagte der Polizist am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg. Sie habe befürchtet, dass ihr Ehemann seine Waffe im Zuge des Trennungsstreits gegen sie einsetzen könnte. Dabei habe sie auch von den gewalttätigen Übergriffen eineinhalb Jahre zuvor erzählt. Dazu sei erst später ein ärztliches Attest mit den Verletzungen in die Akte gelangt.
Bei der Vernehmung habe die Ehefrau auch eine Freiheitsberaubung geschildert, sagte der Vernehmungsbeamte. Als sie nach der Trennung ihre Sachen aus der Wohnung holen wollte, soll ihr Ehemann sie auf dem Bett festgehalten und in dem Schlafzimmer für mehr als eine Stunde eingesperrt haben. „Dabei soll er ihr durch die geschlossene Tür gedroht haben, dass er nichts mehr zu verlieren habe und sie umbringen werde“, sagte der Nürnberger Polizist.
Bei der Durchsuchung der Wohnung wenige Tage nach der Anzeige hatte die Polizei eine Luftdruckwaffe gefunden. Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten. Im ersten Verfahren hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth 2006 festgestellt, dass er seine inzwischen von ihm geschiedene Frau 2001 körperlich misshandelt hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und wies ihn in die Psychiatrie ein. Dort wurde er erst nach mehr als sieben Jahren entlassen.
In der Vernehmung hatte die Ehefrau nach Angaben des Polizisten als Grund für die aggressive Art ihres damaligen Ehemanns gesagt, dass Mollath zu diesem Zeitpunkt wirtschaftliche Misserfolge gehabt habe.