Die CSU-Staatsregierung hat am Dienstag die Details für die Beantragung und Auszahlung des neuen Landespflegegeldes beschlossen. Ab September sollen Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und mindestens einen Pfleggrad 2 nachweisen können, wie berichtet einmal jährlich pauschal tausend Euro ausbezahlt bekommen.
Die dazu notwendigen Antragsformulare gibt es laut Pflegeministerium ab sofort bei allen bayerischen Finanzämtern, Landratsämtern, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Würzburg oder im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de.
Für die Antragstellung ist laut Ministerium neben dem Formular nur eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse notwendig. Ein einmal gestellter Antrag soll auch für die folgenden Jahre fortwirken, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben. Der Versand der Bescheide soll ab Ende August erfolgen, die Auszahlung des Pflegegeldes startet dann im September. Falls ein Pflegebedürftiger zuvor verstirbt, kann laut Ministerium kein Pflegegeld ausgezahlt werden, „da dieses nur dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verfügung zustehen soll, nicht aber den Erben“.
Ziel des Landespflegegeldes sei es, „die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken“, sagte Pflegeministerin Melanie Huml (CSU). Diese sollen selbst entscheiden, „ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörigen oder anderen Menschen, die sie unterstützen, eine materielle Anerkennung zukommen lassen – oder sich damit selbst etwas Gutes tun“, erklärte die Ministerin.
Das Landespflegegeld soll rund 400 Millionen Euro im Jahr kosten. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass der Freistaat für die schnelle Bearbeitung der geschätzt rund 360 000 Anträge noch vor der Landtagswahl im Oktober seinen Beamten auf freiwilliger Basis eine „Nebenamtsvergütung“ von zwei Euro pro bearbeitetem Fall anbieten will.