Im Münchner NSU-Prozess ist die geplante Vernehmung eines Szene-Zeugen aus dem rechtsextremen Umfeld am Dienstag zunächst gescheitert. Die Anwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben erreichten eine weitere Unterbrechung zunächst bis zum Mittag. Sie kündigten an, bis dahin einen Ablehnungsantrag gegen das Gericht zu formulieren. Vorher hatten sie gleich nach Verhandlungsbeginn eine Unterbrechung erwirkt. Die Verteidiger reagierten damit auf den Beschluss des Münchner Oberlandesgerichts (OLG), Wohlleben weiter in Untersuchungshaft zu halten. Die Anwälte hatten seine Freilassung beantragt und dies damit begründet, dass seine U-Haft-Zeit jetzt schon zweieinhalb Jahre andauere. Nach dem Gesetz ist die U-Haft-Dauer üblicherweise auf sechs Monate beschränkt.
MÜNCHEN
NSU-Prozess stockt: Streit um U-Haft für Angeklagten
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