MÜNCHEN
NSU-Prozess: Angeklagte stellen Befangenheitsanträge
Zwei der Angeklagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben, haben am Mittwoch Befangenheitsanträge gegen alle fünf an dem Verfahren beteiligten Richter gestellt. Den Befangenheitsantrag begründete die Wohlleben-Verteidigung mit dem Dauerkrach in der Verteidigung. Zschäpe werde nicht „ordnungsgemäß“ verteidigt. Das betreffe auch Wohlleben, der als Helfer angeklagt sei.
Zschäpe ließ ihren Anwalt Mathias Grasel erklären, sie schließe sich Wohllebens Antrag an. Ein Vertreter der Nebenklage warf Wohlleben vor, den Prozess zu verschleppen. Zunächst verhandelte der Strafsenat trotzdem weiter, den für Donnerstag geplanten Sitzungstermin setzte das Gericht dann aber mit Blick auf die noch unentschiedenen Befangenheitsanträge aus.
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