Vor fünf Jahren hatte der britische Bischof Richard Williamson auf deutschem Boden den Holocaust geleugnet. Seit dem verheerenden Interview für einen schwedischen Fernsehsender meidet der 73-Jährige die Bundesrepublik. Auch in der fünften Runde der juristischen Aufarbeitung seiner Aussagen fehlte der streitbare Ex-Bischof der erzkonservativen Piusbrüder. Bei der Berufungsverhandlung am Montag vor dem Regensburger Landgericht wegen Volksverhetzung schickte der Brite erneut nur seine Anwälte.
Williamson war im Januar vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt worden, weil er in einem TV-Interview die Existenz von Gaskammern und den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis bestritten hatte. Wörtlich hatte er im Herbst 2008 im Priesterseminar der erzkonservativen Piusbruderschaft nahe Regensburg gesagt: „Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern.“
Die Äußerungen hatten auch in der katholischen Kirche bis hin zu Papst Benedikt XVI. für Aufregung gesorgt. Benedikt hatte just zu diesem Zeitpunkt die Exkommunikation Williamsons aufgehoben. Erst im Vorjahr hatten die erzkonservativen Piusbrüder reagiert und ihren damaligen Bischof aus ihrer Gemeinschaft ausgeschlossen.
Im Juli 2011 hatte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in Höhe von 6500 Euro bestätigt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil im vergangenen Februar jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln, sodass der Fall erneut beim Amtsgericht und in der abermaligen Berufung nun wieder beim Landgericht Regensburg landete.
Wesentlich neue Erkenntnisse sind in diesem Berufungsprozess nicht zu erwarten. So sind auch nicht die schwedischen Journalisten als Zeugen erschienen. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen hatte die schwedische Justiz abgelehnt. Die Äußerungen stellten kein Verbrechen dar, daher verstoße der Antrag gegen die schwedischen Rechtsprinzipien. Williamson habe den schwedischen Journalisten ausdrücklich gebeten, das Interview nicht in Deutschland zu veröffentlichen, betonte Rechtsanwalt Geipel.
Das Landgericht Regensburg hat einen zweiten Verhandlungstag am 23. September angesetzt. Dann ist unter anderem der Leiter des Priesterseminars in Zaitzkofen als Zeuge geladen, der das Interview vermittelt haben soll. An diesem Tag wird dann auch das Urteil erwartet.