Manchmal hinkt die Gesetzgebung der Zeit hinterher. Für die älteren, überwiegend aus Oberbayern stammenden Herren, die schon vor mehr als zehn Jahren dafür stritten, auch mit 67 Jahren oder mehr noch Landrat oder Bürgermeister bleiben zu dürfen, kommt diese Reform jedenfalls zu spät. Erst an diesem Mittwoch, kurz vor Ende dieser Legislaturperiode, hat der Landtag beschlossen, die Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte aufzuheben. Die Wirkung hält sich offenkundig in Grenzen – mit einer bedeutenden Ausnahme.
Lange Jahre stemmten sich die CSU-Innenpolitiker im Landtag gegen die Aufhebung der Altersgrenze für Landräte oder Bürgermeister. Vordergründig ging es dabei zumeist um die rechtliche Zwitterstellung der hauptamtlichen Kommunalpolitiker. Sie haben, weil sie gewählt sind, ein politisches Mandat, unterliegen aber zugleich dem Beamtenrecht, müssen also mit einem bestimmten Alter in Pension geschickt werden.
Das – zumeist unausgesprochene – Hauptargument für die Altersgrenze aber war, dass Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister, wenn sie zwei, drei oder gar vier Wahlperioden im Amt sind, nicht selten zu Selbstgefälligkeit und Fürstengehabe neigen. Gerade in den Reihen der Herren aus Oberbayern, die damals gegen die Altersgrenze rebellierten, fanden sich dafür Beispiele. Dass sie den früheren Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) für ihre Sache gewonnen hatten, nutzte ihnen nichts. Die Abgeordneten im Innenausschuss des Landtags blieben hart. Die „kleinen Fürsten“ wurden zwangspensioniert.
Söder fürchtete, Habenschaden könnte die OB-Wahl in München gewinnen
Erst Anfang dieses Jahres änderte sich das, als Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Aufhebung der Altersgrenze kurzerhand verkündete. Der konkrete Anlass war offenkundig. Söder fürchte, wie es aus der CSU-Fraktion hieß, die ambitionierte Grünenpolitikerin Katrin Habenschaden könnte bei der Kommunalwahl 2026 das Oberbürgermeisteramt in München erobern, weil der amtierende OB Dieter Reiter (SPD) im Alter von dann 66 Jahren nicht mehr würde antreten dürfen und weil ein CSU-Kandidat in München eh keine Chance hätte. Von einer „Lex Reiter“ war die Rede.
Ansonsten wirkt das neue Gesetz offenbar kaum. In unserer Region jedenfalls, so ergab eine kurze Umfrage unter schwäbischen und oberbayerischen Abgeordneten, sind bisher keine Beispiele bekannt, dass ein Landrat oder Bürgermeister 2026 im Rentenalter weitermachen wolle.
Für einiges Amüsement allerdings sorgte im Landtag eine ganz neue Möglichkeit, die sich mit der Reform jetzt biete: Ausgeschiedene Abgeordnete könnten im hohen Alter jetzt als Landrat oder Bürgermeister kandidieren.