Zunächst schienen die Beweise für den Missbrauch zweier Buben zu dünn: Aber jetzt muss ein 27-jähriger Fußball-Jugendtrainer doch wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch eines Zehnjährigen vor Gericht.
Am 15. Februar soll der Prozess vor der Jugendkammer des Aschaffenburger Landgerichts beginnen, der seit bald drei Jahren die Justiz beschäftigt. Er zeigt, wie mühsam die Suche nach der Wahrheit sein kann. Der ehemalige Trainer bei Jahn Regensburg war im Herbst 2014 in Verdacht geraten. Da trainierte der Mann bereits nicht mehr Buben bei dem damaligen Drittligisten, sondern im Rhein-Main-Gebiet. Doch bei seinem früheren Verein kursierten Gerüchte, er habe sich bei auswärtigen Trainingslagern an den ihm anvertrauten Kindern vergangen.
Von drei Fällen war die Rede
Der Verein versuchte nicht, den Fall zu vertuschen. Die Verantwortlichen bei Jahn Regensburg reagierten sofort, forderten die Eltern von Nachwuchskickern auf, mit ihren Kindern zu reden und Vorkommnisse mitzuteilen. Weil danach ein Vorfall konkret geschildert wurde, der die Alarmglocken der Verantwortlichen läuten ließ, schaltete der Verein die Kripo ein. Bald schon war vonseiten der Staatsanwaltschaft von Ermittlungen in drei Fällen die Rede.
Ein Fall soll sich bei einem Trainingslager in Alzenau zugetragen haben, deshalb wurde die Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg zuständig. Der Trainer kam zunächst in U-Haft. Doch im Herbst 2015 schien der Verdacht, er habe während des Trainingslagers einen zehnjährigen Spieler in sein Bett geholt und missbraucht, vom Tisch. Er kam frei, die zuständige Kammer des Landgerichts lehnte die Eröffnung eines Prozesses ab.
In einem Fall, der sich bei einem Trainingslager in Berlin ereignet haben soll, erklärte das Gericht sich für nicht zuständig. In einem anderen stützte es sich auf eine Gutachterin, die den Jungen für nicht glaubwürdig hielt. Die Sachverständige sei zu dem Ergebnis gelangt, „dass nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könne, dass der Spieler den geschilderten Sachverhalt auch tatsächlich erlebt hat“, hieß es damals in Aschaffenburg. Der Leitende Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl nahm nicht hin, dass der Fall so zu den Akten wandert.
Sechs Verhandlungstage
Man sei „nicht einverstanden, dass in einem Fall der hinreichende Tatverdacht verneint wurde“, sagte er. „Bezüglich des zweiten Falls sind wir der Ansicht, dass wegen des Ergreifungsortes die Zuständigkeit sehr wohl beim Landgericht Aschaffenburg liegt.“
Er legte Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein – das prompt Pöpperls Auffassung bestätigte. Einer Mitteilung des Landgerichts zufolge bejahte das OLG ausdrücklich den erforderlichen hinreichenden Tatverdacht. Entscheidend dafür sei „die Prognose des Gerichts, dass die Hauptverhandlung wahrscheinlich mit einem Schuldspruch enden wird, wenn das Ermittlungsergebnis nach Aktenlage sich in der Beweisaufnahme als richtig erweist“.
Der Fall aus Alzenau muss nach Auffassung des OLG in öffentlicher Hauptverhandlung geklärt werden. Das übergeordnete Gericht in Bamberg eröffnete das Verfahren in diesem Punkt selbst: Die Auffassung der Gutachterin müsse in einer Hauptverhandlung untermauert werden. Dies soll jetzt am 15. Februar am Landgericht Aschaffenburg geschehen. Bis jetzt sind sechs Verhandlungstage angesetzt.