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MÜNCHEN
Mehr Hilfe für psychisch Kranke
Versorgung psychisch kranker Menschen in Thüringen       -  An dem ursprünglichen Entwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes gab es viel Kritik.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa | An dem ursprünglichen Entwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes gab es viel Kritik.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:11 Uhr

Die CSU-Landtagsfraktion hat den von vielen Experten und Bürgern heftig kritisierten ersten Entwurf für ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) nach intensiven Gesprächen mit Experten komplett überarbeitet. Mit dem neuen Vorschlag wolle man „gesetzliche Grundlagen schaffen, die die Hilfe für Menschen in psychischen Krisen in den Mittelpunkt stellen“, sagte der CSU-Sozialexperte Bernhard Seidenath.

So wurde etwa die besonders umstrittene elektronische Unterbringungsdatei komplett gestrichen. Auch sehe der neue Entwurf eine klare Trennung des PsychKHG vom Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter vor. Selbst die Sprache des Gesetzes sei überarbeitet worden, erklärte der CSU-MdL Joachim Unterländer: „Sie darf nicht stigmatisierend sein.“

„Würde der Betroffenen stets achten“

In einer dem neuen Gesetz vorangestellten Präambel werden die Leitgedanken des Gesetzes zusammengefasst: „Ziel ist es, psychische Erkrankungen weiter zu entstigmatisieren sowie den Menschen in psychischen Krisen Anlaufstellen zu bieten“, heißt es dort. Eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie sei nur das letzte Mittel, „um die Betroffenen oder die Allgemeinheit vor Schaden zu bewahren“. Die Würde, die Rechte und der Wille der Betroffenen seien dabei „stets zu achten“.

Auf Anraten von Experten soll allerdings ein anonymisiertes Meldeverfahren über Zwangsunterbringungen, Zwangsbehandlungen und Zwangsfixierungen eingeführt werden. Persönliche Daten würden dabei nicht erfasst. Das System diene allein der Transparenz und dem Schutz der Grundrechte. Beibehalten wird der geplante flächendeckende Aufbau eines Netzwerkes von 24-Stunden-Krisendiensten.

Im Vollzug des neuen Gesetzes sollen zudem flächendeckend unabhängige Beschwerdestellen eingeführt werden, die „auf Wunsch anonym ein offenes Ohr“ für Betroffene haben sollen. Das neue Gesetz schaffe damit nun „die Grundlage für eine bessere Versorgung der Menschen in Bayern“, glaubt Unterländer.

 
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