Beschimpft, beleidigt, angepöbelt, bespuckt, gestoßen oder gar geschlagen: Polizisten und Rettungskräfte in Bayern wurden im vergangenen Jahr deutlich häufiger angegriffen, als noch 2014. Knapp 7000 Fälle von verbaler oder physischer Gewalt gegen Polizeibeamte wurden 2015 registriert – ein Plus von 3,1 Prozent. Mehr als 2000 Beamte wurden dabei verletzt. Achtmal versuchte ein Angreifer gar, einen Polizisten zu töten – zum Glück ohne Erfolg. Die Attacken auf Rettungskräfte stiegen 2015 sogar um sieben Prozent – von 185 auf 198. Und selbst die Feuerwehr wird im Einsatz attackiert – im vergangenen Jahr 76-mal.
Auch diesen Dienstag kam es in Unterfranken wieder zu Angriffen auf Polizisten: Im Landkreis Haßberge bekam ein Beamter einen Faustschlag ins Gesicht. Im Landkreis Aschaffenburg wurde eine Polizistin mit einem Kurzschwert attackiert. „Wir müssen mit Entschlossenheit die Sicherheit derer schützen, die uns schützen und helfen“, forderte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Landtag. Dafür müsse „der Rechtsstaat seine Zähne zeigen“: Forderungen etwa nach Mindestfreiheitsstrafen für solche Attacken würden aber auf Bundesebene bislang beharrlich blockiert.
Auch die Landtags-SPD sprach sich für härtere Konsequenzen für die Gewalttäter aus. Schließlich werde bei den Attacken der Polizist nicht nur als Person angegriffen, „sondern auch als Vertreter des Rechtsstaats“, sagte der SPD-MdL Peter Paul Gantzer. Die Justiz müsse Fälle von Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte konsequenter verfolgen, verlangte der SPD-Politiker. Derzeit werde rund ein Drittel der Verfahren von den Gerichten eingestellt: „Das kann doch nicht sein“, schimpfte Gantzer.
Regional gibt es bei der Anzahl der Angriffe auf Polizisten in Bayern erhebliche Unterschiede: Zur Vergleichbarkeit bezogen auf jeweils 100 000 Einwohner kommt etwa Augsburg für das Jahr 2015 auf eine Häufigkeitszahl von 171, Würzburg auf 102, Nürnberg auf 94, München aber nur auf 79.
In manchen kleineren Städten ist die Gewaltbereitschaft relativ höher
Interessant: In manchen kleineren Städte ist die Gewaltbereitschaft gegen Polizisten relativ höher, als in vielen Großstädten: So kommt etwa Landshut auf eine Häufigkeitszahl von 204, Aschaffenburg auf 133, Schweinfurt auf 107. Auch die Angriffe auf Rettungskräfte finden laut Statistik überproportional oft in kleineren Ortschaften statt, während etwa 2015 für Nürnberg und München fast keine Delikte gemeldet wurden.
Auf dem Land gibt es zwar weniger Angriffe auf Polizisten, als in den Städten. Aber auch dort gibt es deutliche Unterschiede: So lagen etwa 2015 die unterfränkischen Landkreise Miltenberg (73) und Rhön-Grabfeld (69) bei der Häufigkeitszahl klar über dem Bayern-Schnitt von 55.
Der durchschnittliche Angreifer ist männlich, 30 bis 39 Jahre alt und deutscher Staatsbürger. Drei Viertel der Täter sind bereits zuvor polizeibekannt. Zwei Drittel sind während der Tat alkoholisiert oder stehen unter Drogen. Letzteres bedeute aber im Umkehrschluss, „dass ein Drittel der Angreifer ohne Aggressionsverstärker gewalttätig wird“, warnte der unterfränkische CSU-MdL Manfred Ländner: „Eine Grundaggressivität in der Bevölkerung ist also da.“
Die Bayerische Polizei hat auf das bereits seit Jahren hohe Niveau der Angriffe auf ihre Beamten reagiert: In Oberfranken wurde etwa für 8,9 Millionen Euro ein neues „Zentrum für polizeiliches Einsatztraining“ eröffnet. Zum Eigenschutz steht effektiveres Reizgas zur Verfügung. Ausziehbare Schlagstöcke und Körperkameras werden in Pilotversuchen getestet. Neue Schutzanzüge wurden angeschafft. Der Rechtsschutz durch den Freistaat wurde verbessert.
Letztlich sei die Gewalt gegen Polizisten aber ein gesellschaftliches Problem, findet Innenminister Herrmann: „Gewaltfreie Konfliktlösung muss deshalb auch in Familien und Bildungseinrichtungen einen festen Raum einnehmen.“
Das führt (zumindest in einem Teil der Fälle) zu erheblichem Erklärungsbedarf der Betroffenen bei Familie, Freundeskreis, Chef etc. pp., den man sich nicht unbedingt jeden Tag gönnen will. Schadenersatzansprüche von evtl. durch diese Personen Geschädigten bleiben davon natürlich völlig unberührt und kommen ggf. nach entsprechendem Zivilprozess noch obendrauf, wobei die minuziöse Vorab-Klärung von Personalien und Tatumständen sich bestimmt ebenfalls vorteilhaft auswirken wird.