NÜRNBERG
Massives Taubenfüttern rechtfertigt Kündigung
Das Füttern von Tauben in einer Mietwohnung kann zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Nürnberg ist nun rechtskräftig, wie die Justizpressestelle am Donnerstag mitteilte. Der Mieter hatte mehrmals am Tag von einem Fenster seiner Nürnberger Wohnung aus rund 30 Tauben gefüttert – obwohl sein Vermieter und seine Nachbarn ihn wiederholt aufgefordert hatten, dies zu unterlassen. Das Gericht war überzeugt, dass dadurch der Hausfrieden nachhaltig gestört worden sei. Nach dem Urteil vom April hatte der Mieter zunächst Berufung eingelegt. Diese zog er nun zurück, nachdem das Landgericht Nürnberg-Fürth auf die mangelnden Erfolgsaussichten hingewiesen hatte. (AZ: 14 C 7772/15)
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