Wegen des Mordes an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth muss ein 58 Jahre alter Schwerverbrecher voraussichtlich für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Das Landgericht Augsburg verhängte am Donnerstag gegen den bereits wegen eines Polizistenmordes vorbestraften Mann die Maximalstrafe, die das deutsche Recht hergibt. Die Strafkammer verurteilte ihn zu lebenslanger Haft und ordnete zugleich die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der 58-Jährige wurde auch wegen einer Reihe von Raubüberfällen, Waffendelikten und wegen des versuchten Mordes an Vieths Streifenkollegin verurteilt.
Bereits wenige Minuten nach Beginn der Verkündung des Urteils kam es zum Eklat, als der 58-Jährige den Richter als Rechtsbrecher beschimpfte und den Urteilsspruch als „Kloake“ verhöhnte. Das Gericht verwies den Mann daraufhin wegen seiner „lautstarken und unflätigen Bemerkungen“ des Saales. Nachdem der schwer bewachte Mann von Polizisten aus dem Saal geführt worden war, setzte der Vorsitzende Richter Christoph Wiesner die Urteilsbegründung fort.
Wiesner stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dies heißt, dass der 58-Jährige auch ohne Verwahrung nicht schon nach 15 Jahren mit Bewährung rechnen könnte und mindestens etwa 20 Jahre in Haft sitzen müsste. Doch praktisch spielt das keine Rolle. Denn Wiesner betonte, dass der Angeklagte möglichst nie mehr in Freiheit kommen soll: „Zwei getötete Polizeibeamte sind wahrlich genug.“
Dabei sei die Verhängung der Sicherungsverwahrung nach der neuen Rechtslage gerade bei Mordurteilen problematisch, räumte der Richter ein. Doch die Kammer habe ihren Ermessensspielraum genutzt. Schließlich sei es ein „spezieller, vielleicht sogar einzigartiger Fall“, meinte Wiesner im Hinblick auf den zweifachen Polizistenmörder.
Nach Überzeugung der Richter hatte der 58-Jährige gemeinsam mit seinem Bruder den 41 Jahre alten Vieth nach einer Verfolgungsjagd bei einer wilden Schießerei im Augsburger Stadtwald förmlich hingerichtet. Der Kammervorsitzende sprach von einer „Exekution“ mit einer Salve aus einem Kalaschnikow-Schnellfeuergewehr, als der Beamte bereits angeschossen am Boden lag. Dabei habe der 58-Jährige aus einem „blanken und abgrundtiefen Hass auf alles Staatliche“ gehandelt. „Er hat sich wirklich die Hinrichtung gegönnt“, zitierte Wiesner aus dem Plädoyer einer Nebenkläger-Anwältin. Besser könne es nicht gesagt werden.
Das Verfahren gegen den mitangeklagten Bruder wurde abgetrennt, weil der 60-Jährige wegen seiner Parkinson-Erkrankung während des Prozesses verhandlungsunfähig wurde.