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MÜNCHEN
Langwierige Ermittlung zu Wiesn-Attentat
reda
 |  aktualisiert: 06.02.2015 19:18 Uhr

Die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat von 1980 könnten nach Einschätzung des Opferanwalts Werner Dietrich ungefähr zwei Jahre dauern. Es seien rund 100 000 Seiten an Akten aufzuarbeiten, sagte Dietrich am Donnerstagabend bei einer Veranstaltung der Landtags-SPD in München. Dietrich hatte im Dezember mit einem Antrag die von Kritikern seit Jahrzehnten verlangte Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt erreicht.

Sollte es zum Prozess kommen, sei die Dimension wahrscheinlich größer als beim NSU-Prozess, der seit fast zwei Jahren vor dem Münchner Oberlandesgericht läuft, sagte er. Bei dem Wiesn-Attentat gab es noch mehr Opfer – allein 211 Verletzte – und mehr mögliche Nebenkläger. Bei dem Anschlag waren 13 Menschen getötet worden, unter ihnen der Attentäter Gundolf Köhler, ein Anhänger der „Wehrsportgruppe Hoffmann“.

Die Bundesanwaltschaft nannte keinen Zeitrahmen für die Dauer der Ermittlungen. Zu den nötigen Akten sagte eine Sprecherin: „Wir werden alle infrage kommenden Behörden ersuchen, gegebenenfalls vorhandene Akten und Unterlagen zu dem Attentat zu übermitteln.“ Die Behörde habe in der Vergangenheit neue Hinweise stets geprüft, sie werde nun erneut und umfassend allen Ansatzpunkten nachgehen. Dazu müssen laut Dietrich umfangreiche Akten gesichtet werden. Zu den 34 früheren Hauptakten kommen Spurenakten mit 887 Spuren und rund 15 000 Seiten. Ferner sollten Akten von Verfassungsschutz und Landeskriminalamt aus Niedersachsen, aus Baden-Württemberg sowie der entsprechenden Bundesbehörden herangezogen werden, sagte der Anwalt. Auch in Stasi-Akten finden sich Hinweise auf das Oktoberfestattentat.

Der Rechtsextremismusexperte der SPD-Landtagsfraktion, Florian Ritter, stellte inzwischen eine Anfrage an die Staatsregierung nach dem Verbleib einer abgerissenen Hand vom Tatort. Das Fragment könnte heute ein wichtiges Beweismittel sein, war aber auf ungeklärte Weise verschwunden. Opfervertretern zufolge konnte die Hand nicht eindeutig einem Opfer zugeordnet werden. Sie spekulieren deshalb, die Hand könnte möglicherweise einem Mittäter weggerissen worden sein, der flüchten konnte. Ritter will nun wissen, was mit dem Handfragment nach der Untersuchung in der Gerichtsmedizin geschah.

 
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