Bundespräsident Joachim Gauck hat sich für „offene Tore für Zuwanderer“ ausgesprochen und zugleich einen Mentalitätswandel bei der Bevölkerung im Umgang mit Asylbewerbern gefordert. Deutschland brauche eine stärker ausgeprägte Willkommenskultur, sagte er am Dienstag vor Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. „Das wäre mal was, wenn die, die in unserem Land wirklich Schutz suchen, mit Freude und offenem Herzen empfangen werden“, beschrieb er seine Vision von einer offenen Gesellschaft.
Neuer Prozess gegen Holocaust-Leugner Williamson
Mehr als vier Jahre nach der Holocaust-Leugnung des britischen Bischofs Richard Williamson geht der Fall vor Gericht in eine neue Runde. Das Amtsgericht Regensburg verhandelt von diesem Mittwoch an erneut wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. Williamson hatte im Herbst 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehteam die Existenz von Gaskammern und den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis bestritten. Das Gespräch war im Priesterseminar der erzkonservativen Piusbruderschaft nahe Regensburg geführt worden.
Landgericht verhandelt Klage der Strauß-Kinder
Das Landgericht Köln verhandelt an diesem Freitag über die Schadenersatzklage der Strauß-Kinder gegen den früheren bayerischen Finanzbeamten Wilhelm Schlötterer. Schlötterer wirft Franz Josef Strauß in seinem 2009 erschienenen Buch „Macht und Missbrauch“ vor, ein Millionenvermögen kriminell erwirtschaftet zu haben. Die Strauß-Kinder werfen ihrerseits Schlötterer deshalb Verleumdung vor. In dem Zivilprozess fordern sie Schadenersatz.
Streit um Sexshop mit Zapfsäule
Im Streit um einen Ingolstädter Sexshop mit Zapfsäule haben die Richter ein vorläufiges Machtwort gesprochen. Der Betreiber darf seine Erotikartikel, darunter auch Dessous und Sexvideos, nur noch zu den üblichen Ladenzeiten verkaufen. Dies entschied die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Ingolstadt am Dienstag (Az.: 1 HKO 1474/12). Mit dem Scheinbetrieb einer Tankstelle habe der Inhaber das Ladenschlussgesetz für seinen Shop umgehen wollen, befand der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Der Shop-Inhaber hatte 2006 zusätzlich einen Handel mit Kraftstoffen angemeldet. Damit konnte er auch nachts und an Wochenenden sein Sexspielzeug verkaufen, da für Tankstellen andere Öffnungszeiten gelten. Doch dies missfiel dem Betreiber einer Erotikmarktkette in Ingolstadt.