Der Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Mooshammer soll „zeitnah“ in den Irak abgeschoben werden. Wie das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, befinde sich die Behörde „in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden", um einen "zeitnahen Rückführungsflug“ zu organisieren.
Herisch A., heute 43 Jahre alt, hat seine Mindesthaftdauer von 18 Jahren abgesessen. Das zuständige Regensburger Landgericht hatte eine Entlassung in Deutschland vergangene Woche abgelehnt, der Abschiebung aber zugestimmt. Auch die zuständige Münchner Staatsanwaltschaft und der berühmte Verteidiger Adam Ahmed, der Herisch A. seit dem Mordprozess im Jahr 2005 in Justizfragen vertritt, hatten sich für diese Lösung eingesetzt.
Moshammer-Mörder Herisch A. hatte keine gültigen Dokumente
Allerdings drohte eine Abschiebung daran zu scheitern, dass Herisch A. keine gültigen Ausweisdokumente besaß. „Mittlerweile haben irakische Behörden die Identität des Herrn H. anerkannt“, so eine Sprecherin des LfAR. Das für eine Rückführung notwendige Passersatzpapier liege inzwischen vor. Herisch A.s AnwaltAhmed hatte kürzlich gegen das LfAR gewettert und ihm Versäumnisse vorgeworfen. Die Behörde habe "jahrelang Zeit gehabt, um die Abschiebung vorzubereiten".
Herisch A. wird "zeitnah" in den Irak abgeschoben
Das Amt weist das zurück, man müsse lediglich auf die Ersatzpapiere aus dem Irak warten, hieß es im Dezember. Am Montag nun wies das LfAR darauf hin, "dass es dem Landesamt für Asly und Rückführungen zu jedem Zeitpunkt ein wichtiges Anliegen war und ist, ausreisepflichtige Straftäter priorisiert zurückzuführen".
Der Iraker Herisch A. hatte Rudolph Moshammer 2005 in dessen Villa erdrosselt. Der schillernde Modemacher hatte ihn vorher in der Stadt aufgegabelt und mit zu sich nach Hause genommen, um sich mit ihm sexuell zu vergnügen.