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Kommentar
Tempo 30 – der letzte Versuch vor dem Dieselfahrverbot in München
Der Schutz der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern, die entlang des Mittleren Rings wohnen, muss im Zweifel schwerer wiegen als andere Rechtsgüter.
Stadtrat entscheidet über Diesel-Fahrverbot.jpeg       -  Der Münchner Stadtrat hat einer Verschärfung des Diesel-Fahrverbots nicht zugestimmt.
Foto: Peter Kneffel, dpa | Der Münchner Stadtrat hat einer Verschärfung des Diesel-Fahrverbots nicht zugestimmt.
Uli Bachmeier
 |  aktualisiert: 03.05.2024 02:44 Uhr

Die Einführung von Tempo 30 auf der Landshuter Allee in München ist der wahrscheinlich letzte Versuch, eine Ausweitung des Dieselfahrverbots in der bayerischen Landeshauptstadt zu verhindern. Seit dem 1. Februar 2023 gilt es in der erweiterten Umweltzone für Fahrzeuge mit Abgasnorm 4 oder schlechter. Diese Zone umfasst den Mittleren Ring und das gesamte Innenstadtgebiet, das er umschließt. Eine Ausweitung des Verbots auf Fahrzeuge mit Abgasnorm 5 hätte mehrere 10.000 Fahrer von Dieselfahrzeugen ausgeschlossen: Pendler, Menschen mit Wohnsitz in der Innenstadt, Lieferanten, Besucher. 

Eine solche Entscheidung wäre nur zu vertreten gewesen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft gewesen wären, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Gesundheitsschutz der Anwohner in die Tat umzusetzen. Das ist aber ganz offensichtlich nicht der Fall. Es mit einer Tempo-30-Zone zu probieren, auch an der viel befahrenen Landshuter Allee den Gehalt des giftigen Stickstoffdioxids in der Luft unter den Grenzwert zu drücken, ist völlig in Ordnung. Ein letzter Versuch ist schließlich schon allein deshalb vertretbar, weil sich relativ schnell zeigen wird, ob Tempo 30 den gewünschten Erfolg bringt oder nicht. 

Es könnte passieren, dass das Dieselfahrverbot in der erweiterten Umweltzone erneut verschärft wird

Sollten die Skeptiker an der Maßnahme recht bekommen, dann bleibt dem Stadtrat höchstwahrscheinlich nichts anderes übrig, als das Dieselfahrverbot in der erweiterten Umweltzone erneut zu verschärfen. Der Schutz der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern, die entlang der Stadtautobahn wohnen, muss im Zweifel schwerer wiegen als andere Rechtsgüter.

 
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